Barmherzigkeit
Ohne praktizierte Humanität wird Humanismus keine Kultur. Er reduziert sich dann auf Behauptungen über Menschenrechte und Menschenwürde oder Glück. Humanismus bedarf der Humanität, um seine Ansprüche bezüglich Gleichheit, Gerechtigkeit und Menschenliebe belegen zu können. Zwar sind humanitäres Denken und Handeln ohne Berufung auf humanistische Aussagen und Prinzipien möglich, etwa von religiösen Positionen ausgehend, aber es bedurfte erst humanitärer Ideen, um Religionen dahin zu richten.
Oft verengt sich in Diskursen über Humanismus der Blick, erhebt sich förmlich über Humanität. Sie wiederum bleibt ohne Praxis folgenloses Bekunden. Erst humanitäres Handeln übersetzt Sorge in konkrete Leistungen, in denen sich Solidarität beweist und Humanitarismus ausdrückt.
Die Wörter Humanismus und Humanität haben in humanitas einen gemeinsamen lateinischen Wortursprung, der die enge Bindung beider Ausprägungen von Beginn an in sich trägt, auch wenn es in der Geschichte des Humanismus zu konzeptionellen Ablösungen von der Humanität kam, etwa durch Vereinseitigungen von Bildung, zeitliche Beschränkung auf die Antike oder direkten Antihumanismus im Nationalsozialismus unter dem Mantel der Pflege griechischer und römischer Kultur [Junginger 2012].
Humanitas bedeutet: „die Menschheit (das Menschengeschlecht: genus humanum), Entrohung (e‑ruditio, Bildung) und Barmherzigkeit. Das gute deutsche Wort ‘Barmherzigkeit’ ist ebenfalls ein Lehnwort, nämlich die genaue Übersetzung von miseri-cordia“ [Cancik 2011, S. 17]. In diesem praktischen Verständnis tätigen Beistands, nicht als philosophische Kategorie, sondern „im Sinne von ‘verzeihender Liebe’ (clementia), ‘Barmherzigkeit’ (misericordia)“, erscheint humanitas um 80 v. u. Z. in der Schrift “Rhetorica ad Herennium“ eines unbekannten Autors [Kühnert 1972, S. 82, 876].
Barmherzigkeit ist der Leitbegriff jeder praktischen Humanität. Er bedeutet Anteilnahme, Gnade, Milde, Mitgefühl, Nachsicht und Wohltätigkeit. Das Wort galt lange und gilt im öffentlichen Bewusstsein bis heute als eine originäre christliche Kategorie, wie auch das Wort Seelsorge landläufig in dieser Tradition verstanden wird.
Ähnliches gilt für „Spiritualität“ [Kahl 2000], etwa bei der humanitären Sorge um Kranke, besonders bei der Sterbebegleitung [Neumann 2011]. Aber nicht nur in Extremsituationen, sondern in nahezu jeder Lage, in denen ein Mensch Hilfe und Verbundenheit benötigt, sei es bei der Katastrophenhilfe oder im Altenheim, sei es durch Körperpflege oder Mobilitätshilfe – berührt humanitäre Praxis das innere Empfinden eines Menschen, seinen „Geist“, seine Wünsche, Wertvorstellungen und Weltanschauung. Barmherzigkeit, Seelsorge und Spiritualität sind Elemente humanitärer Praxis.
Umfangsbestimmung
Dass die Geburt der humanitas-Idee im antiken Rom „vergessen“ wurde, liegt im Monopol religiöser Einrichtungen in der Geschichte sozialkultureller Arbeit. Professionelle Hilfeleistungen im 19. Jahrhundert entstanden als kirchliche Aufgaben, speziell infolge des „Reichsdeputationshauptschlusses“ von 1803 und der daraus abgeleiteten christlichen Begründung öffentlicher „Wohlfahrtspflege“ [Neumann 2003].
Diese Dominanz ging mit der fortschreitenden Ausbildung eines Sozialstaates und Systems von Sozialarbeit [Sachße 1991; Sachße/Tennstedt 1988] sukzessive zurück, die begleitet werden von einer Pluralisierung der Politik, der Säkularisierungder Gesellschaft, einer größeren Zahl von Weltanschauungen und dem Vormarsch eines kapitalistischen Marktes auch in den Hilfs- und Sorgebereichen ab dem 20. Jahrhundert.
Damit schwindet generell der Einfluss von Kirchen und Theologie auf das gesellschaftliche Leben, die Kulturpolitik und die Angebote der humanitären Praxis. Das Ergebnis dieser Entwicklungen sind seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts deutliche Fortschritte in der Humanisierung durch Ausprägung von Systemstrukturen gegenseitiger Hilfe, die auf personaler Solidarität, aber auch Marktbeziehungen beruhen. Die Frage, welche Angebote allen zugutekommen sollen und welche Lasten persönlich zu tragen sind („Subsidiaritätsprinzip“), begleitet diese Geschichte und die humanistischen Antworten auf die „soziale Frage“ [Groschopp 2009a; 2009 b].
Eine Umfangsbestimmung dessen, was zur humanitären Praxis gehört, ist schwierig. Bereits einige Wörter unserer Umgangssprache verdeutlichen die Dimensionen: Arzt, Asylgewährung, Apotheke, Almosen, Bewährungsstrafe, Barrierefreiheit, Bildung, Drogenentzug, Erziehung, Flüchtlingshilfe, Hartz IV, Hebamme, Hospiz, Kulturhaus, Lebenshilfe, Mitleid, Pannenhilfe, Pflegeversicherung, Rechtsschutz, Reha-Sport, Rente, Rollator, Schule, Sexualberatung, Spendenaufruf, Stipendium, Sympathie, Trauerbegleitung, Wickelraum, Versicherung … Radikal gesprochen kann jedes helfende Eingreifen in das Leben eines anderen Menschen humanitäre Praxis genannt werden.
Noch vor einigen Jahren hätte man gesagt, es handle sich bei der humanitären Praxis um organisierte soziale Dienstleistungen der Kultur- und Sozialarbeit, die bedürftigen Menschen zwischen ihrer Wiege und Bahre in Notfällen oder schwierigen Situationen Beratung und Unterstützung geben, sei es in Ehe und Familie oder im gesellschaftlichen Zusammenhang. Die Spanne war überschaubar und einigermaßen klar mit den Tätigkeiten umrissen, die Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Krankenhäuser, Kindergärten oder Altenheime anbieten.
Doch haben sich nicht nur die Vorstellungen von Bedürftigkeit und dem differenziert, was als Zwangslage gilt. Es sind nicht nur zahlreiche vorgeburtliche Einflussnahmen (etwa künstliche Befruchtung oder Schwangerengymnastik) und Anforderungen an die Sterbehilfe (etwa Organspende oder Wünsche nach Suizidbegleitung; Neumann 2012] hinzugekommen. Mit den wachsenden Möglichkeiten der Medizin, des Bildungs‑, Betreuungs‑, Gesundheits- und Versicherungswesens, der Werbung, der Ratgeberliteratur, der Medien und des Internets hat sich generell der infrage kommende Bereich erweitert, haben sich die kommerziellen wie gemeinnützigen Offerten in der humanitären Praxis vergrößert.
Damit einher geht eine große Dynamik in dem, was im moralischen Verhalten und in der Ethik als „human“ gilt. Es ist heute strittig und unterliegt ständigem Zweifel, was zu einer humanitären Praxis zu gehören hat, um die man sich in Kommunen und Staat, Gesellschaft und Verbänden besorgt, schon wegen des hohen Einsatzes öffentlicher Mittel. Zugleich drohen die vielen Teilethiken für jeden Sonderbereich (Medizinethik, Journalistenethik, Pflegeethik) ihren Bezug auf den „ganzen Menschen“ und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verlieren. Hinzu kommt, dass ein erweitert verstandener Umwelt- und Tierschutz immer kräftiger nach einer modernen humanitären Praxis verlangt bei gleichzeitig weltweitem extremem Reichtum und bitterster Armut.
Da Religionen wesentlich ihre Gemeinschaften ansprechen, auch wenn sie für sich selbst einen menschheitlichen Missionsauftrag sehen, wird künftig eine stärkere Besinnung auf Humanismus als ein „offenes System“ [Cancik/Cancik-Lindemaier 2014] der Menschenliebe unumgänglich. Dabei geht es vor allem um Bewertungskriterien. Die Antike und die Antike-Rezeption geben hier ebenso Fingerzeige wie die Entdeckung der humanitären Praxis durch „Humanistengemeinden“ an der Wende zum 20. Jahrhundert.
Ethischer Humanismus
Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verweigerten sich bildungsbürgerliche Eliten massiv der „sozialen Frage“. Erst eine kirchlich inspirierte humanitäre Praxis führte hier zu Änderungen. Der Protestant Johann Hinrich Wichern mit der “Inneren Mission“ (woraus die ‚Diakonie“ hervorging) und der „Arbeiterbischof“ Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteler mit der „Katholischen Soziallehre“ (woraus die „Caritas“ erwuchs) leiteten hier Änderungen ein, auch wenn sie nicht zuletzt die sozialistische Arbeiterbewegung und deren „Samariter“ [Groschopp 1985, S. 58 ff.] bremsen und staatstreue Arbeiter an sich und ihre Religion binden wollten.
Anfänge einer modernen Sozialarbeit liegen in dem um 1833 von Wichern in Hamburg-Horn gegründeten „Rauhen Haus“, einem Heim für obdachlose Kinder. Auf katholischer Seite entstand um 1846 das erste der Kolpingwerke. Als frühe humanitäre Selbsthilfewerke der Arbeiter können ab Mitte des 19. Jahrhunderts deren Hilfs‑, Solidaritäts- und Unterstützungskassen gelten [Fugger 1947; Balser 1962], die oft aus Gesellenladen hervorgingen und Vorstufen von Gewerkschaften waren.
Die „Deutsche Gesellschaft für Ethische Kultur“ suchte ab 1892 nach einem Mittelweg zwischen staatsnahen kirchlichen Bestrebungen und der sozialistischen Arbeiterbewegung. Der Soziologe Ferdinand Tönnies, der Kulturgesellschaft eng verbunden, schrieb rückblickend, man habe versucht, auf die soziale Frage ethisch zu antworten: Es sei dies die „Frage des friedlichen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der in ihren Lebensgewohnheiten und Lebensanschauungen weit voneinander entfernten Schichten, Stände, Klassen eines Volkes“ [Tönnies 1926, S. 7].
Drei humanitäre Praxisfelder wurden von diesen humanistischen Ideen inspiriert [Groschopp 2008]. Erstens beförderten ethisch engagierte Fabrikanten wie Ernst Abbe in Jena ein Programm der „Volkskultur“ und der Betriebsgemeinschaft: Betriebsausflüge (etwa zu Kunst- und Gewerbeausstellungen), Urlaube, Arbeitergärten, Ferienheime des Betriebes, Volksbibliotheken, Lesehallen, Volkstheater, Volksunterhaltungsabende, Volks- und Jugendheime sowie Kindergärten [Böhmert 1892].
Ein zweites Programm wollte städtische soziale Notlagen erkennen und ändern. Es mündete in „Gemeinwesenarbeit“. Vorbilder waren englische Settlements und nordamerikanische Nachbarschaften, die von dem Humanisten Stanton Coit nach Deutschland in die ethischen Gesellschaften eingeführt und mit der hiesigen Vereinsidee verbunden wurden [Coit 1885, 1893; Schreiber 1904].
Vorbild war die 1884 als Heimstätte in einem Londoner Mietshaus errichtete „Toynbee-Hall“, eine Art Bastion philantropischer, abenteuerfreudiger, reformwilliger und studierender junger Männer inmitten unwirtlicher Arbeiterquartiere. Die übergreifende Idee der „Universitäts-Ausdehnung“ mittels „Settlements“ folgte zunächst noch einem praktischen evangelischen Christentum, öffnete sich aber sehr bald und notgedrungen allgemeineren ethischen Zielen, weil viele der Adressaten zugewanderte Ostjuden und katholische Iren waren [Picht 1913, S. 1].
Eine dritte Initiative war wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Art. Sie zielte auf „Menschenökonomie“ [Goldscheid 1911]. Der österreichische Monist Rudolf Goldscheid trug damit wesentlich zur „Erfindung“ der Demographie bei. Als Pazifist gehörte er dem Vorstand der „Deutschen Liga für Menschenrechte“ an. Goldscheid wollte eine humanistisch geleitete Gesellschaftsökonomie, in der der „Mensch als Wertquelle zum Angelpunkte der wirtschaftlichen Betätigung wird“, um „den Schleier von den organischen Bewegungsgesetzen der Kulturgesellschaft zu lüften, über die Wechselbeziehungen zwischen technischer Produktion und organischer Reproduktion Licht“ zu verbreiten [Goldscheid 1913, S. 13; Fleischhacker 1996]. Nichts sei „teuerer […] als soziales Elend“. Wir können uns den Luxus des Elends nicht mehr leisten, nötig sei die Förderung von „Kulturkapital“ [Goldscheid 1912, S. 22–24].
Alle drei Programme fügte Arthur Pfungst zu einem Konzept humanitärer Praxis zusammen [Groschopp 2011, S. 35–41]. Er war an der Wende zum 20. Jahrhundert eine Schlüsselfigur des ethischen Humanismus, Fabrikant, Freidenker, Verfechter der weltlichen Schule, der Freien (humanistischen) Akademie, Verleger, Herausgeber mehrerer Zeitschriften, Erfinder, promovierter Naturwissenschaftler, Publizist, Sponsor von Freibibliotheken, Lesehallen und Volkshäusern und Übersetzer buddhistischer Schriften.
Der von Pfungst gezeigte Ausweg gegen antihumanitäre Ideen und Aktionen bestand in kultureller Bildung. Nur sie könne Gewaltangriffe verhindern, denn (er nimmt dieses Beispiel) ein „Hooligan“ sei ein nicht genügend gebildeter Mensch. Deshalb forderte er 1906 freie Bildungsarbeit und soziale Fürsorge in einer demokratischen Gesellschaft [Pfungst 1926, S. 14].
Allgemeine humanitäre Kulturarbeit
Das Zivilstandsgesetz von 1874 war Teil eines großen Paketes von Sozialreformen in der Kaiserzeit. Es griff erstmals in großem Stil die Sanktionskraft der Kirchen gegenüber ihren Mitgliedern an. Bis dahin waren die Pfarrer oder Priester obrigkeitliche Personen. Sie konnten den Menschen Vorschriften machen, regelten die öffentliche Festkultur ebenso wie private Familienereignisse, nahezu die gesamte persönliche Lebensführung. Sie besaßen die Aufsicht über die Volksschulen und hatten auch sonst einen beamtenähnlichen Status [Lüdtke 1991, S.73]. Sie unterhielten zudem nahezu alle Einrichtungen der humanitären Praxis, deren Betrieb weitgehend öffentliche Mittel sicherstellten.
In der alten Freidenkerbewegung wurde die beginnende Ablösung dieser Sonderstellung von Theologen noch als mögliche Schaffung eines neuen ‚weltlichen“ Berufes gesehen [Horneffer 1912], etwa dahin gehend, dass sich laienhafte ‚ethisch-ästhetische Prediger“ oder ganz neue Funktionsträger ausbilden, fern der Priesterschaft [Penzig 1907, S. 241]. Personal nach kirchlichem Muster oder Moralprediger lehnten freidenkerische Humanisten rigoros ab. Rudolph Penzig, eine bestens „vernetzte“ Person, sah, dass im Individualismus bei Glaubensfragen die Zukunft lag, denn das sei „allerpersönlichste Herzens- und Gewissenssache“. Er prognostizierte: „Soviel Individuen – soviel Religionen!“ [Penzig 1915, S. 6 f.].
Die Weimarer Reichsverfassung 1919 und das Grundgesetz sowie die DDR-Verfassung von 1949 haben die Vormacht der „Kirchendiener“ weiter relativiert. Moderne Formen der humanitären Praxis entfalteten sich, beschleunigten die historische Ablösung der Priesterschaft. Deren Aufgaben sind heute eingeordnet in die modernen Systeme gesellschaftlicher Organisation durch Marktbeziehungen. Niemand käme heute auf die Idee, Pfarrern und Priestern all die Tätigkeiten rückübertragen zu wollen, die sie in der jüngeren Geschichte verloren haben. Sie sind „Kulturarbeiter“ geworden wie andere Berufe auch, und haben Freizeit, wie jeder Arbeiter.
Moderne Gesellschaften anerkennen ganz selbstverständlich das Funktionieren humanitärer Praxis in arbeitsteiligen Systemen der Kultur‑, Sozial‑, Bildungs‑, Betreuungs- und Beratungsarbeit. Alle Menschen haben prinzipiell Zugang zu modernen Lebens‑, Schuldner- oder Eheberatungen. Sie erwarten Professionalität, etwa bei der Mediation, und schätzen organisatorische Neuschöpfungen in der Nachbarschafts- und Lebenshilfe, der Selbstsorge, Selbsthilfe und Hilfe zur Selbsthilfe. Humanistische Beratungsformen haben inzwischen selbst das Militär erreicht, etwa in der Humanistischen Soldatenberatung in Belgien und Holland. Es wird verstärkt über humanistische Spiritualität (spiritual care) und praxisorientierte Humanismusstudiengänge nachgedacht.
Die gesellschaftlichen Anwendungen von Humanität und die ausgebildeten humanitären Hilfeformen haben soziale und ethische Praxen erzeugt, die zwar die kulturell vorherrschende Priesterschaft nicht gänzlich ablösten. Dennoch dominiert selbst in kirchlichen Einrichtungen heute eine sehr weltliche, pragmatische, an den Bedürfnissen der weniger gewordenen Gläubigen und ihren Leiden orientierte Seelsorge. Dass diese christliche Seelsorge, soweit sie religiöse Botschaften berührt, sich weiter „aufweicht“, „laisiert“, weil sie in der Praxis auch ungläubigen und andersgläubigen „Kunden“ nützen soll, belegt diese Kulturwende [Groschopp 2013].
Die humanitäre Praxis ist in der Gegenwart sowohl eine sehr allgemeine Tätigkeit, die allen Mitgliedern der Gesellschaft obliegt. Zugleich ist sie ein sehr spezialisierter Dienst, den man arbeitsteilig organisieren oder kaufen muss, die Aneignung von solchen Kenntnissen eingeschlossen, die Selbstsorge qualifizieren. Humanistische Praxis geht dabei über die humanitäre hinaus, in dem sie diese legitimiert und alle Ansätze erweitern möchte, die der Humanisierung nützen und die Daseinsvorsorge garantieren.
Literatur
Balser, Frolinde (1962): Sozial-Demokratie 1848/49–1863. Die erste deutsche Arbeiterorganisation „Allgemeine Arbeiterverbrüderung“ nach der Revolution. Stuttgart.
Böhmert, Victor (1892): „Die Erholungen der Arbeiter außer dem Hause.“ In: Der Arbeiterfreund 30, S. 1–28.
Cancik, Hubert/Cancik-Lindemaier, Hildegard (2014). Humanismus – ein offenes System. Beiträge zur Humanistik. Horst Groschopp (Hrsg.). Aschaffenburg.
Cancik, Hubert (2011): „Humanistische Begründung humanitärer Praxis. Barmherzigkeit und Bildung“. In: Horst Groschopp (Hrsg.): Barmherzigkeit und Menschenwürde. Selbstbestimmung, Sterbekultur, Spiritualität. Aschaffenburg, S. 17–33.
Coit, Stanton (1885): Die innere Sanktion als der Endzweck des moralischen Handelns. Inaugural-Dissertation. Philosophische Fakultät. Berlin.
Coit, Stanton (1893): Nachbarschaftsgilden. Ein Werkzeug socialer Reform. Berlin.
Fleischhacker, Jochen (1996): „Wandel generativer Verhaltensmuster im 20. Jahrhundert. Eine Betrachtung der bevölkerungstheoretischen Diskurse des Soziologen Rudolf Goldscheid“. In: Mitteilungen aus der kulturwissenschaftlichen Forschung 37, S. 54–68.
Fugger, Karl (1947): Geschichte der deutschen Gewerkschaften. Berlin.
Goldscheid, Rudolf (1911): Höherentwicklung und Menschenökonomie. Leipzig.
Goldscheid, Rudolf (1912): Monismus und Politik. Vortrag, gehalten auf der Magdeburger Tagung des Deutschen Monistenbundes im Herbst 1912. Wien, Leipzig.
Goldscheid, Rudolf (1913): Frauenfrage und Menschenökonomie. Wien, Leipzig.
Groschopp, Horst (1985): Zwischen Bierabend und Bildungsverein. Zur Kulturarbeit in der deutschen Arbeiterbewegung vor 1914. Berlin.
Groschopp, Horst (2008): „Moderner Humanismus und die soziale Frage“. In: Michael Bauer/Alexander Endreß (Hrsg.): Armut. Aspekte sozialer und ökonomischer Unterprivilegierung. Aschaffenburg, S. 94–108.
Groschopp, Horst (Hrsg.) (2009b): Humanistisches Sozialwort. Aschaffenburg.
Groschopp, Horst (2011): Dissidenten. Freidenker und Kultur in Deutschland. Marburg.
Groschopp, Horst (2013): „Laizismus und Kultur“. In: Horst Groschopp (Hrsg.): Humanismus, Laizismus, Geschichtskultur. Aschaffenburg, S. 18–33.
Horneffer, August (1912): Der Priester. Seine Vergangenheit und seine Zukunft. 2 Bde. Jena.
Junginger, Horst (2012): Antihumanismus und Faschismus. In: Horst Groschopp (Hrsg.): Humanistik. Beiträge zum Humanismus. Aschaffenburg, S. 165–179.
Kahl, Joachim (2000): „Weltlich-humanistische Spiritualität. Was ist das?“ In: diesseits 50, S. 3–5.
Kühnert, Friedmar (1972): „Zum Humanismus im Rom der republikanischen und augusteischen Zeit. Magna est enim vis humanitatis“. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Friedrich-Schiller-Universität. H. 5/6, S. 871–880.
Lüdtke, Alf (1991): „Lebenswelten und Alltagswissen“. In: Christa Berg (Hrsg.): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Bd. IV: 1870–1918: Von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. München, S. 57–90.
Neumann, Gita (2011): „Lebens- und Sterbehilfe. Bedürfnis nach geistiger Orientierung“. In: Horst Groschopp (Hrsg.): Barmherzigkeit und Menschenwürde. Selbstbestimmung, Sterbekultur, Spiritualität. Aschaffenburg, S. 61–145.
Neumann, Gita (Hrsg.) (2012): Suizidhilfe als Herausforderung. Arztethos und Strafbarkeitsmythos. Aschaffenburg.
Neumann, Johannes (2003): „Der Reichsdeputationshauptschluß von 1803“. In: Humanismus aktuell 12, S. 5–26.
Penzig, Rudolph (1907): Ohne Kirche. Eine Lebensführung auf eigenem Wege. Mit einem Geleitwort von Wilhelm Bölsche. Jena.
Penzig, Rudolph (1915): Deutsche Religion. Berlin.
Pfungst, Arthur (1926): „Die Hooligans“ (1906). In: Marie Pfungst (Hrsg.): Arthur Pfungst: Gesammelte Werke. Bd. 1. Frankfurt am Main, S. 7–20.
Picht, Werner (1913): Toynbee Hall und die englische Settlement-Bewegung. Ein Beitrag zur Geschichte der sozialen Bewegung in England. Tübingen.
Sachße, Christoph/Tennstedt, Florian (1988): Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. Bd. 2: Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929. Stuttgart et al.
Sachße, Christoph (1991): Mütterlichkeit als Beruf. Sozialarbeit, Sozialreform und Frauenbewegung 1871–1929. Frankfurt am Main.
Schreiber, Adele (1904): Settlements. Leipzig.
Tönnies, Ferdinand (1926): Die Entwicklung der sozialen Frage bis zum Weltkriege. Berlin, Leipzig.
Quelle Text:
Horst Groschopp: Humanitäre Praxis. In: Hubert CancikHorst Groschopp/Frieder Otto Wolf (Hrsg.): Humanismus: Grundbegriffe. Berlin/Boston 2016, S. 225–232
Quelle Bild:
Detailstudie Giordano-Bruno-Denkmal Berlin, U‑Bahnhof Potsdamer Platz, Einweihung 2. März 2008, Gabriele Groschopp