Nichtkonfessionelle Militärseelsorge“ – ein Missverständnis

Anmer­kun­gen zu dem Buch „Bei­stand für alle. Huma­nis­ti­sche Mili­tär­seel­sor­ge in der Bun­des­wehr“. Her­aus­ge­ge­ben von Jür­gen Angelow.
Aschaf­fen­burg: Ali­bri Ver­lag 2026

1. Absicht

Der fol­gen­de Text war ursprüng­lich als Rezen­si­on gedacht. Aber dann häuf­ten sich die Anmer­kun­gen und es ent­stand ein Arti­kel, geschrie­ben von einer weit­ge­hend unbe­tei­lig­ten Per­son aus pro­vinz­li­cher Distanz zu haupt­städ­ti­schen Vor­gän­gen, wie sie in einer Publi­ka­ti­on abge­bil­det wer­den, die vom Titel her den Anspruch erhebt, eine ver­bands­na­he Kon­zep­ti­on abzu­bil­den. Dafür zei­gen sich aber zu vie­le Wider­sprü­che, auf die ein­zu­ge­hen über eine klas­si­sche Rezen­si­on hinausreicht.

Die­se Unstim­mig­kei­ten offen­bart der teil­wei­se an alte Frei­den­ker­po­si­tio­nen erin­nern­de Klap­pen­text des Buches. Er erweckt den Ein­druck, der Huma­nis­ti­sche Ver­band wol­le das gesam­te bis­he­ri­ge Sys­tem der Mili­tär­seel­sor­ge umwäl­zen, was er sicher nicht vor­hat, weil er eben kei­ne „nicht­kon­fes­sio­nel­le Mili­tär­seel­sor­ge“ anstrebt. Das wäre ein bekennt­nis­frei­es, sich auf Huma­nis­mus beru­fen­des Ange­bot auf der Ebe­ne des Psy­cho­lo­gi­schen Diens­tes, außer­halb der eta­blier­ten Offer­ten, den bei­den christ­li­chen, der jüdi­schen und der ins Auge gefass­ten mus­li­mi­schen Militärseelsorge.

Der HVD ist aber eine Bekennt­nis­ge­mein­schaft und wäre, wie die bis­he­ri­gen Anbie­ter, ein letzt­lich kon­fes­sio­nel­ler Akteur, wenn auch ers­tens mit ande­rer Her­lei­tung sei­ner Welt­an­schau­ung, vor allem aber zwei­tens ein Anbie­ter, des­sen huma­nis­ti­sche Hil­fe­an­ge­bo­te, wie auch die der reli­giö­sen Anbie­ter, allen danach bedürf­ti­gen Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten offen­ste­hen. Er wür­de sich, wenn zuge­las­sen und mit die­sem Dienst beauf­tragt, offen sein nicht nur für sei­ne Mit­glied­schaft oder ledig­lich die kon­fes­si­ons­lo­sen Ange­hö­ri­gen der Bundeswehr.

Tat­säch­lich wür­de sich aber der HVD, wenn er die­se Auf­ga­be tat­säch­lich anstrebt, auf eine Zusam­men­ar­beit inner­halb der Gemein­schaft der Mili­tär­seel­sor­ger ein­las­sen müs­sen. Er stün­de damit auf gegen sei­ne eige­ne Ver­gan­gen­heit im Bünd­nis der „säku­la­ren Sze­ne“ und der säku­la­ri­sie­ren­den Absich­ten eines Teils der Frie­dens­be­we­gung. Mehr noch: Als öffent­lich-recht­li­che Kör­per­schaft, zu der er die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen hat, wür­de er deut­li­cher als bis­her zei­gen müs­sen, wie er die in einem sol­chen Dienst erfor­der­li­che Staats­treue mit sei­ner Huma­nis­mus-Auf­fas­sung ver­ein­bart, die­se in sei­ner seel­sor­ge­ri­schen Pra­xis anwen­det, in sei­ner Bünd­nis­po­li­tik vor­zeigt und die Gewähr sei­nes andau­ern­den Fort­be­stan­des sichert.

Der hier nun vor­lie­gen­de und auf mei­ner pri­va­ten Home­page ver­öf­fent­lich­te Text ver­steht sich als Anschluss­text an mei­nen Huma­nis­mus-Arti­kel vom 7. April 2026 auf „diesseits.de“.[1] Auf bereits dort erfolg­te Dar­le­gun­gen ist zu ver­wei­sen. Die Inhalts­an­ga­be und die Vor­stel­lung der am Band betei­lig­ten Autorin­nen und Autoren befin­den sich in der Anlage.

Eine wei­te­re Moti­va­ti­on, den fol­gen­den Text zu schrei­ben, ergab sich aus der Kennt­nis­nah­me eines öffent­lich zugäng­li­chen Gemein­schafts­pa­piers der Katho­li­schen und Evan­ge­li­schen Kir­che, in dem die eige­nen „öku­me­ni­schen“ Absich­ten in der Mili­tär­seel­sor­ge dar­ge­legt wer­den.[2] Auf die Armee- und beson­ders die Kriegs­er­fah­run­gen aus über hun­dert Jah­ren Mili­tär­seel­sor­ge zurück­grei­fend, wird hier ein Sze­na­rio ent­wor­fen, in dem bei­de Kir­chen so weit gehen, ihre Ver­ant­wor­tun­gen bis ins Hin­ter­land der Hei­mat­front dar­zu­le­gen, als gäbe es kei­ne Säku­la­ri­sie­run­gen oder Konfessionsfreie.

Gleich auf der ers­ten Sei­te des öku­me­ni­schen Rah­men­kon­zepts „Seel­sor­ge und Akut­in­ter­ven­ti­on im Spannungs‑, Bünd­nis- und Ver­tei­di­gungs­fall“ steht, das Pro­gramm benen­ne „die seel­sorg­li­chen Auf­ga­ben in Sze­na­ri­en mili­tä­ri­scher Bedro­hung und gewalt­sa­mer Kon­flik­te, die auch Deutsch­land unmit­tel­bar betref­fen kön­nen. Dabei wer­den mög­li­che Belas­tun­gen für Zivil­be­völ­ke­rung, Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten, Ein­satz­kräf­te, Ver­wun­de­te, Gefal­le­ne, Kriegs­ge­fan­ge­ne und Geflüch­te­te in den Blick genom­men. Das Kon­zept zeigt auf, wie kirch­li­che Struk­tu­ren vor­be­rei­tet, ver­netzt und gestärkt wer­den kön­nen, um in Kri­sen­fäl­len hand­lungs­fä­hig zu blei­ben und den Men­schen beizustehen.“

2. Hin­füh­rung

Vor vier Jah­ren, am 28. April 2022, brach­te der Sen­der „MDR-aktu­ell“ einen Bericht der Jour­na­lis­tin Grit Has­sel­mann mit der Über­schrift „Mili­tär­seel­sor­ger gehö­ren ein­fach zum All­tag der Trup­pe”.[3] Dazu gab es zahl­rei­che Kom­men­ta­re, die auch heu­te noch zu lesen sind, davon drei Zitate:

Ilse“: „Wer als Mili­tär­an­ge­hö­ri­ger einen Mili­tär­seel­sor­ger benö­tigt, hat was falsch gemacht, er woll­te eigent­lich zur Heils­ar­mee.“ „klei­ner­front­kämp­fer“: „Inzwi­schen gehö­ren auch Psy­cho­lo­gen zum All­tag in der Trup­pe – das soll­te der Voll­stän­dig­keit hal­ber auch erwähnt wer­den.“ „Wag­ner“: „Mili­tär­seel­sor­ger oder ‑pfar­rer sind ein Relikt aus alter Zeit. Wir brau­chen kei­ne Kir­chen­ver­tre­ter, die Waf­fen seg­nen, die dann ande­re totschießen.“

Die letz­te Aus­sa­ge kor­ri­gier­te die Redak­ti­on mit der Aus­sa­ge, dass die evan­ge­li­schen Mili­tär­pfar­rer kei­ne Din­ge, also auch kei­ne Waf­fen seg­nen. Dazu gab es spä­ter von der Redak­ti­on eine Kor­rek­tur der Kor­rek­tur dahin­ge­hend, dass es sich hier um kei­ne Seg­nung, son­dern um eine Wei­he han­delt, die sehr wohl statt­fin­de – eine spitz­fin­di­ge Unter­schei­dung, die theo­lo­gi­sche Kennt­nis­se voraussetzt.

Damit sind drei von einer gan­zen Rei­he wei­te­rer Pro­ble­me for­mu­liert, die sich bei einer Beschäf­ti­gung mit der Mili­tär­seel­sor­ge auf­tun, die sich aktu­ell als katho­li­sche und evan­ge­li­sche dar­stellt, hin­zu kommt seit Som­mer 2021 ein jüdi­sches Mili­tär­rab­bi­nat. Eine mus­li­mi­sche Seel­sor­ge ist in Vor­be­rei­tung. Die obi­gen Zita­te ver­wei­sen auf den Blick in der Trup­pe auf die­se Bera­ter;[4] den Umgang mit Waf­fen und die ritu­ell (Stich­wort: Wei­he) ver­mit­tel­te Hoff­nung, dass sie funk­tio­nie­ren. Vor allem aber ergibt sich aus allen drei Mei­nun­gen die Fra­ge, was die Seel­sor­ge, etwa eine ein­ge­führ­te huma­nis­ti­sche, dem psy­cho­lo­gi­schen Bei­stand Unver­wech­sel­ba­res hinzufügt.

Kön­nen die bei­den christ­li­chen Vari­an­ten auf eine lan­ge Tra­di­ti­on ver­wei­sen, die jüdi­sche wie die mus­li­mi­sche sich auf eine nöti­ge Ergän­zung der bei­den ande­ren Reli­gio­nen beru­fen, bedarf eine huma­nis­ti­sche Vari­an­te einer ein­sich­ti­gen Argu­men­ta­ti­on, denn sie wäre nicht nur reli­gi­ons­frei, son­dern besä­ße kei­ne lan­ge Tra­di­ti­on, eher das Gegen­teil, näm­lich ein lan­ges pazi­fis­ti­sches Den­ken unter Frei­den­kern, ver­bun­den mit der Ableh­nung alles Mili­tä­ri­schen, beson­ders der Mili­tär­seel­sor­ge.[5] Da ist es äußerst hilf­reich, aber für deut­sche Ver­hält­nis­se nicht hin­rei­chend, wenn über lang­jäh­ri­ge Erfah­run­gen (seit 1964) in den Nie­der­lan­den berich­tet wird. (vgl. Kamp, S. 39–52)

Sehr wich­tig ist in die­sem Bei­trag aller­dings der Ver­weis auf den Trä­ger die­ser Seel­sor­ge, den Huma­nis­ti­schen Ver­band der Nie­der­lan­de, und auf die Grö­ßen­ord­nung, um die es geht: Auf etwa 1.500 Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten kommt ein huma­nis­ti­scher Mili­tär­seel­sor­ger oder eine ‑seel­sor­ge­rin. Bei über der­zeit 180.000 akti­ven Sol­da­ten in der Bun­des­wehr ergä­ben sich dar­aus bei einer 1:1 Umset­zung 120 Seel­sor­ge­rin­nen und Seel­sor­ger – da erschreckt nicht nur der Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter.[6]

Einen „Bei­stand für alle“ Nicht­glau­ben­den mit anzu­bie­ten, ver­spre­chen der­zeit alle kirch­li­chen Anbie­ter. Über­haupt ist das mit dem Huma­nis­mus, dem HVD und den soge­nann­ten „Kon­fes­si­ons­frei­en“ etwas kom­pli­zier­ter als in dem Band dar­ge­stellt, schon gar nicht, wie an eini­gen Stel­len sug­ge­riert, ist das ein Pro­blem vor­wie­gend ost­deutsch sozia­li­sier­ter Sol­da­ten, son­dern ein gesamt­deut­sches, denn im Wes­ten aus der Kir­che frisch Aus­ge­tre­te­ne sind oft viel radi­ka­le­re Reli­gi­ons­geg­ner als Ossis, die in der vier­ten oder gar inzwi­schen fünf­ten Gene­ra­ti­on an Kon­fes­si­ons­lo­sig­keit gewöhnt sind.

Das kon­zep­tio­nell zu bewäl­ti­gen­de Haupt­pro­blem des Ver­ban­des sehe ich dar­in, wie sich die seel­sor­ge­ri­schen Offer­ten einer Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft, deren Mit­glied­schaft begrenzt ist, zu den Bedürf­nis­sen nach Huma­nis­mus in der Gesell­schaft und den dort ver­brei­te­ten Wün­schen und huma­nis­ti­schen Ein­stel­lun­gen ver­hal­ten. Da, wo es sol­che hel­fen­den oder bil­den­den Ein­la­dun­gen andern­orts gibt, sind sie erfolg­reich und orientierend.

Aber wären sie auch im Mili­tär attrak­tiv und nütz­lich? Das kann erst eine Pra­xis selbst bele­gen, indem eine Anwen­dung bis­he­ri­ger bera­ten­der und ande­rer Erfah­run­gen im Mili­tär­dienst statt­fin­det. Jeden­falls ist der Ver­weis auf Mit­glie­der­zah­len kein Argu­ment mehr in Zei­ten von Influen­cern und gesell­schaft­li­chem Ein­fluss klei­ner agi­ler Gruppen.

Letzt­lich wird die Poli­tik zu ent­schei­den haben, ob in der Bun­des­ehr ein prak­ti­scher Huma­nis­mus anwend­bar und för­der­lich sein kann, beson­ders bei den­je­ni­gen Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten, die nicht kirch­lich gebun­den sind, aber nach Sinn- und Wert­ori­en­tie­run­gen fra­gen oder ein­fach ein Gespräch suchen.

3. His­to­ri­sche Vor­klä­rung des Begriffs „kon­fes­si­ons­frei“

In dem vorn erwähn­ten dies­seits-Auf­satz über Huma­nis­mus habe ich ver­sucht, die Bezeich­nung „kon­fes­si­ons­frei“ zu ver­or­ten, weil der Begriff erst in den 1990er Jah­ren publik wur­de und auch heu­te Per­so­nen meint, die frei sind von „Kon­fes­si­on“, aber auch frei in der Wahl einer Kon­fes­si­on sind, wobei Kon­fes­si­on die tra­di­tio­nel­le Beschrän­kung auf Kir­chen ver­las­sen hat, durch Art. 137,7 auch ver­fas­sungs­mä­ßig. Das soll hier ergänzt wer­den, um eine Über­lei­tung zu schaf­fen zu einer Anwen­dung des Begriffs im Zusam­men­hang mit Mili­tär­seel­sor­ge.[7]

Ursprüng­lich hie­ßen seit dem 16. Jahr­hun­dert, breit ange­wandt ab den 1870er Jah­ren, alle Per­so­nen Dis­si­den­ten, die nicht mehr zu den bei­den christ­li­chen Kon­fes­sio­nen oder den Syn­ago­gen­ge­mein­schaf­ten gehör­ten. Sie wur­den in spe­zi­el­len Regis­tern erfasst. Dar­aus ergab sich bis zur Revo­lu­ti­on 1918 ein stan­des­amt­li­ches Grund­pro­blem, obwohl bereits im Jahr 1900 eine rich­ter­li­che Klar­stel­lung erfolgt war. Der Lud­wigs­ha­fe­ner jüdi­sche Amts­rich­ter Emil Dosen­hei­mer, in gewis­ser Hin­sicht der „Chef­ju­rist“ der Dis­si­den­ten bis in die 1920er Jah­re, erläu­ter­te 1907 die von Amts­we­gen erfolg­te rechts­wis­sen­schaft­li­che Klar­stel­lung von „Dis­si­dent“ in der Zeit­schrift „Der Dis­si­dent“.[8]

Er schrieb, vie­le aus den bei­den Kir­chen und den jüdi­schen Gemein­den Aus­ge­tre­te­ne bezeich­ne man als Dis­si­den­ten. Der Begriff beschrei­be die damals aktu­el­le deut­sche Reli­gi­ons­land­schaft: Es gäbe die „Bap­tis­ten und Men­no­ni­ten, mit Kor­po­ra­ti­ons­be­fug­nis­sen aus­ge­stat­tet“, dann die „Irvin­g­ia­ner, Herrn­hu­ter, Alt­lu­the­ra­ner, kraft beson­de­rer staat­li­cher Kon­zes­sio­nen, [die] als gedul­de­te Glau­bens­ge­sell­schaf­ten ihre Leh­ren üben und pro­pa­gie­ren. Zudem begeg­nen einem Metho­dis­ten, Quä­ker, Apos­to­li­ker, Anhän­ger der grie­chisch-katho­li­schen Kir­che, und wie sie alle wei­ter hei­ßen mögen!“

Auch wenn man sie so nen­ne, sie sei­en kei­ne Dis­si­den­ten im Rechts­sin­ne. „In einem Urtei­le vom 13. Dezem­ber 1900 (Jechows Jahr­bü­cher für Ent­schei­dun­gen Bd. 21 C Sei­te 30 Nr. 10) hat das Kam­mer­ge­richt den Begriff dahin fest­ge­stellt, daß unter Dis­si­den­ten nur sol­che Per­so­nen zu ver­ste­hen sind, die aus einer Reli­gi­ons­ge­sell­schaft aus­ge­schie­den sind und sich einer ande­ren Kir­chen­ge­sell­schaft nicht mehr ange­schlos­sen haben.“

Dosen­hei­mer zieht, den Begriff „Kir­che“ in sei­ner dama­li­gen Les­art deu­tend, nun auch einen Trenn­strich zu den frei­re­li­giö­sen und ähn­li­chen Gemein­den: Es sind aber auch die­je­ni­gen nicht Dis­si­den­ten, die „eine eige­ne neue [Gemein­schaft, HG] grün­den, mag die letz­te­re auch noch so gründ­lich alle Dog­men, Zere­mo­nien und Ritua­li­en der Lan­des­kir­chen und der übri­gen kon­zes­sio­nier­ten Sek­ten verwerfen.“

Die­se kla­re Defi­ni­ti­on setz­te sich in den Ver­wal­tun­gen und in der dis­si­den­ti­schen Sze­ne nur zöger­lich durch, bis das reichs­weit agie­ren­de „Komi­tee ‘Kon­fes­si­ons­los’“ ein Jahr­zehnt nach die­sem Gerichts­ur­teil es in sei­ner Argu­men­ta­ti­on anwand­te. Bis dahin und nach wie vor, beson­ders nach dem Ende der Anwen­dung des Begriffs Dis­si­den­ten seit Anfang der 1920er Jah­re, herrscht Unklar­heit, wer die Kon­fes­si­ons­frei­en sind, wer unter ihnen sich bekennt­nis­mä­ßig orga­ni­siert, gar als „Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft“ kon­fes­sio­nell gewor­den ist, und wer von den Kon­fes­si­ons­frei­en kon­fes­si­ons­los ist.

Das soll jetzt nicht wei­ter­ver­folgt wer­den, aber zu sagen ist schon hier, dass der Art. 137,7 WRV (Gleich­be­hand­lung der Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten mit den Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten), der ins Grund­ge­setz inkor­po­riert wur­de, auf die­ser Kam­mer­ge­richts­ent­schei­dung von 1900 fußt.

4. Huma­nis­ti­sche ver­sus „kon­fes­si­ons­freie“ Militärseelsorge

Der hier zu bespre­chen­de Band wur­de am 26. Febru­ar 2026 in Ber­lin in einem rein männ­lich besetz­ten Podi­ums­ge­spräch vor­ge­stellt (Jür­gen Ange­low, Sven Tha­le, Erwin Kamp, Robert Pit­torf).[9] Das Buch erschien in der Rei­he der „Huma­nis­ti­schen Aka­de­mie Deutsch­land“, ist aber letzt­lich ein Sam­mel­band für den Bundesverband.

Der Huma­nis­ti­schen Ver­band, so ist der Band zu lesen, strebt eine insti­tu­tio­na­li­sier­te Huma­nis­ti­sche Mili­tär­seel­sor­ge in der Bun­des­wehr an. Bru­no Osuch geht dan­kens­wer­ter­wei­se in sei­nem Bei­trag auf die Geschich­te die­ser Absicht im HVD ein, erwähnt die ers­ten Anstren­gun­gen von Wolf­gang Lüder 1994 und den Beschluss der Bun­des­de­le­gier­ten­ver­samm­lung vom Mai 2006, übri­gens ein­ge­bracht von mir als dama­li­gem Vor­sit­zen­den. Gefor­dert wur­den (vgl. Osuch, S. 79) „reli­gi­ons­freie, huma­nis­ti­sche Berater“.

Bera­ter“ steht für „Seel­sor­ger“, weil der HVD damals noch die frei­den­ke­ri­sche Posi­ti­on teil­te, dass es kei­ne See­le gibt, es also kei­ne „Seel­sor­ge“ geben kön­ne. Aber es wur­de eine huma­nis­ti­sche Bera­tung gefor­dert, kei­ne „kon­fes­si­ons­freie“. Es ging zwar damals auch schon um den „Lebens­kund­li­chen Unter­richt“, der zu die­ser Zeit eine Öff­nung erfuhr, unter Bei­be­hal­tung der Ver­ant­wor­tung bei der (christ­li­chen) Mili­tär­seel­sor­ge, um auch Kon­fes­si­ons­freie anzu­spre­chen. Auf das Pro­blem mit der Seel­sor­ge kom­me ich zurück.

Lei­der durch­zieht den Band eine gewis­se Unent­schlos­sen­heit hin­sicht­lich der mög­li­chen Zustän­dig­keit des HVD für die­ses Pro­jekt. Das mögen Autorin­nen und Autoren, die dem HVD ange­hö­ren, anders lesen oder sehen. Aber es ist nicht immer klar, ob von einem „all­ge­mei­nen“ oder einem „welt­an­schau­li­chen“ Huma­nis­mus die Rede ist. Der HVD ist eine Bekennt­nis­or­ga­ni­sa­ti­on, die einen welt­an­schau­li­chen (per Defi­ni­ti­on „kon­fes­sio­nel­len“) Lebens­kun­de­un­ter­richt anbie­tet, aber auch zahl­rei­che nie­der­schwel­li­ge huma­ni­tä­re Sozi­al- und Kul­tur­ange­bo­te im Reper­toire hat.

Das Pro­blem, das mir für die Öffent­lich­keit (und durch­aus auch im Ver­band) unge­löst scheint, ist, wie­so er kon­fes­si­ons­lo­sen Sol­da­ten und Sol­da­tin­nen eine „huma­nis­ti­sche Seel­sor­ge“ durch zum HVD gehö­ren­de Per­so­nen anbie­ten soll und kann, die selbst, durch ihre Mit­glied­schaft eben fak­tisch nicht „kon­fes­si­ons­frei“ sind. Da hilft nicht das Argu­ment, bei den kirch­li­chen Anbie­tern sei dies eben­so, denn sie bera­ten auch Nicht­glau­ben­de. Und war­um soll­ten sich Armee­an­ge­hö­ri­ge, die Kir­chen­mit­glie­der sind, nicht an huma­nis­ti­sche Mili­tär­seel­sor­ger wenden?

Auch wenn Huma­nis­mus eine gesell­schaft­li­che Ange­le­gen­heit ist und sei­ne Prin­zi­pi­en auf ver­schie­de­ne Wei­se in der Gesell­schaft vor­kom­men, kann er, wenn sich Men­schen der­art orga­ni­sie­ren, eben wegen der grund­ge­setz­li­chen Ver­an­ke­rung und Nor­mie­rung der Reli­gi­ons- und Welt­an­schau­ungs­po­li­tik, for­mell wie eine „Kon­fes­si­on“ auf­tre­ten und staat­lich aner­kannt wer­den, was beim HVD der Fall ist.

Zugang zu die­ser Unent­schie­den­heit in der Argu­men­ta­ti­on ver­schafft der Klap­pen­text, auch wenn er eher an eine poten­ti­el­le Käu­fer­schaft gerich­tet ist. Die­ser gibt das Ziel der vor­lie­gen­den Publi­ka­ti­on an, näm­lich eine „nicht­kon­fes­sio­nel­le Mili­tär­seel­sor­ge“ in der Bun­des­wehr ein­zu­füh­ren, weil ein „Groß­teil der Sol­da­tin­nen und Sol­da­ten gera­de in den öst­li­chen Bun­des­län­dern kei­ner Kon­fes­si­on ange­hört“. Die Autoren wol­len sich die­ses Pro­blems anneh­men, argu­men­tie­ren mit Demo­kra­tie und Plu­ra­lis­mus in der Gesell­schaft. Es wird auf nicht­kon­fes­sio­nel­le Ange­bo­te im Aus­land geschaut.

Kon­fes­si­on“ ist ein staats­kir­chen­recht­li­cher Begriff des 19. Jahr­hun­derts, der sich tra­diert hat und der „Kon­fes­si­ons­lo­se“ als Gegen­part besitzt. Der Her­aus­ge­ber des Ban­des, Jür­gen Ange­low, erwei­tert wahr­schein­lich unge­wollt das ange­streb­te Ziel in eine Rich­tung, die auf eine Grund­re­form der his­to­risch gewach­se­nen Mili­tär­seel­sor­ge hin­aus­läuft. Der Unter­ti­tel sei­nes Bei­tra­ges lau­tet „Von der kon­fes­sio­nel­len zur huma­nis­ti­schen Mili­tär­seel­sor­ge in Deutsch­land“. Das impli­ziert „Ablö­sung“, was, wie schon vorn ange­merkt, nicht den Inten­sio­nen des HVD entspricht.

Im Bei­trag von Doro­thea Win­ter wird die­ses Kon­zept wei­ter­ge­führt und bedarf gar nicht des Huma­nis­ti­schen Ver­ban­des. „Der Huma­nis­mus bil­det somit eine zen­tra­le Ach­se der ethi­schen Ori­en­tie­rung die­ser Neu­aus­rich­tung [sic] der Mili­tär­seel­sor­ge.“ (S. 21) Im Fazit noch grund­sätz­li­cher: „Die Zukunft der Mili­tär­seel­sor­ge liegt somit in einer Neu­aus­rich­tung hin zu einer holis­tisch gedach­ten huma­nis­ti­schen Seel­sor­ge, die sich auf ethi­sche Refle­xi­on und demo­kra­ti­sche Wer­te stützt.“ (S. 23) Offen bleibt die Fra­ge nach dem mög­li­chen Sub­jekt, das die ganz­heit­li­che Seel­sor­ge in der Bun­des­wehr umset­zen soll.

Mit dem Adjek­tiv „huma­nis­tisch“ wird bei Ange­low und Win­ter die Idee einer all­ge­mei­nen und über­grei­fen­den Seel­sor­ge ein­ge­führt. Das inten­diert, die kon­fes­sio­nel­le Tei­lung zu über­win­den. Das ent­sprä­che einem frei­den­ke­ri­schen Pro­gramm der Säku­la­ri­sie­rung mit­tels einer ethi­schen Kul­tur, die Huma­nis­mus genannt wird, der die Kon­fes­sio­nen zumin­dest über­wölbt, wenn nicht gar ersetzt.

Wie ich das sehe, haben wir eine säku­la­re Bun­des­wehr, die es ihren Ange­hö­ri­gen gestat­tet, mit Per­so­nen ihres Glau­bens oder ihrer Über­zeu­gung Zwie­spra­che zu hal­ten, wenn sie dies wün­schen und der Dienst es zeit­lich zulässt. Das deut­sche Volk ist nicht mehr in Glau­bens­fra­gen zer­split­tert, wie noch um 1900. Die Zeit fest­ge­füg­ter Kon­fes­sio­nen ist vor­bei, aber es gibt per­sön­li­che Bekennt­nis­un­ter­schie­de, die den Men­schen, auch den Sol­da­ten, wich­tig sind und wo bei denen, die bis­her außen vor Ste­hen, ein Nach­hol­be­darf exis­tiert (vgl. das auf­schluss­rei­che Inter­view mit Robert Pit­torf, S. 63 ff.)

In sei­nen Früh­zei­ten der 1990er Jah­re lieb­äu­gel­te der Ver­band durch­aus mit die­sem geerb­ten Pro­gramm. Er hat sich aller­dings von vie­len die­ser säku­la­ri­sie­ren­den Absich­ten gelöst. Heu­te bräch­te ein Anbie­ter HVD Huma­nis­mus als Welt­an­schau­ung ein. Er kann und will sich ja nicht ver­bie­gen, käme sozu­sa­gen als fünf­ter Anbie­ter neben Pro­tes­tan­ten, Katho­li­ken, Juden und (wahr­schein­lich) Mus­li­men hin­zu. Dies wür­de die ein­ge­führ­te Grund­ord­nung der Mili­tär­seel­sor­ge nicht umwäl­zen, son­dern struk­tu­rell ergän­zen, plu­ra­ler machen und den demo­gra­phi­schen Befun­den angepasster.

Lei­der haben die bei­den Rechts­an­wäl­te Ger­hard Micha­el und Han­na Soditt (vgl. S. 26 ff.) zwar sehr vie­le gewich­ti­ge Argu­men­te ange­führt, aber die Kon­fe­ren­zen der Aka­de­mie zum Anspruch auf Gleich­be­hand­lung jeden­falls nicht in ihren Begrün­dun­gen erwähnt.

Das betrifft auch inzwi­schen vor­lie­gen­de his­to­ri­sche Befun­de zur Gene­se des Begriffs „Welt­an­schau­ung“, des Zusat­zes „Pfle­ge“ (einer Welt­an­schau­ung), den Begriffs­wan­del unmit­tel­bar nach Ver­ab­schie­dung der WRV 1919, den Kon­fu­sio­nen um „welt­lich“ und „welt­an­schau­lich“ und der Inter­pre­ta­ti­on von „Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft“ bis in die Gegen­wart, sonst wür­den sie nicht schrei­ben: „ver­fas­sungs­recht­li­che Gleich­stel­lung der (nicht-kon­fes­sio­nel­len [sic]) Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten mit den Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten nach Art. 137 Abs. 7 Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung“. (S. 30)[10]

Ohne Not wird „kon­fes­sio­nell“ als „kirch­lich“ über­setzt. Dage­gen ist das Zustan­de­kom­men die­ses Arti­kels 137,7 in der Natio­nal­ver­samm­lung gut belegt. Es ging tat­säch­lich um eine for­ma­le Gleich­stel­lung von his­to­risch gewach­se­nen Bekennt­nis­or­ga­ni­sa­tio­nen (frei­re­li­giö­se, frei­den­ke­ri­sche, völ­ki­sche usw.) als „Ersatz“ (Aus­gleich) dafür, dass die Ablö­sung der Staats­leis­tun­gen an die Kir­chen fak­tisch auf den Sankt-Nim­mer­leins-Tag ver­scho­ben wur­de. Eine Fol­ge davon war, dass frei­re­li­giö­se Gemein­schaf­ten, die das woll­ten, in den 1920ern groß­zü­gig den Kör­per­schafts­sta­tus erhiel­ten, wie auch die „Gemein­schaft pro­le­ta­ri­scher Frei­den­ker, Wirt­schafts­ge­biet Thüringen“.

5. Gegen­ar­gu­men­te

Sven Tha­le erkennt (vgl. S. 87 ff.), dass der Wunsch, in der Bun­des­wehr eine Huma­nis­ti­sche Seel­sor­ge ein­zu­füh­ren, den Nach­weis des HVD erfor­dert, etwas dazu Erfor­der­li­ches anbie­ten. Er wagt einen Aus­blick, gibt ein Bild vom „welt­an­schau­li­chen Huma­nis­mus“ des HVD, erklärt „Seel­sor­ge“ und ver­bin­det die Pos­tu­la­te des Huma­nis­mus mit dem Begriff der Spi­ri­tua­li­tät, sogar das Feld der Fei­er­kul­tur wird ange­spro­chen. „Der Sinn von Seel­sor­ge lei­tet sich nicht aus der Anzahl von Mit­glie­dern ab, die eine Reli­gi­ons- oder Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft hat, son­dern aus der Reprä­sen­ta­ti­vi­tät der Über­zeu­gun­gen, die ihr zugrun­de lie­gen.“ (S. 88)

Das scheint mir völ­lig rich­tig zu sein, zumal end­lich bis­he­ri­ge Argu­men­te im Rah­men der fal­schen Behaup­tung, man ver­tre­te die Inter­es­sen von Kon­fes­si­ons­frei­en, zu den Akten gelegt wer­den. Es ist aber in der bun­des­deut­schen Sozio­lo­gie nicht üblich, nach huma­nis­ti­schen Über­zeu­gun­gen in der Bevöl­ke­rung zu fra­gen, eher geht es um Res­te christ­li­chen Denkens.

Manch­mal fra­ge ich mich, wie groß die Distanz des Ver­ban­des zu mei­ner Amts­zeit gewor­den ist oder wie ver­gess­lich. Denn gera­de zu dem The­ma „Huma­nis­ten­quo­te“ in der Bevöl­ke­rung wur­den zu mei­ner Amts­zeit, auf Ver­an­las­sung von Man­fred Ise­mey­er und dem HVD Ber­lin, für den Bun­des­ver­band von dem renom­mier­ten Befra­gungs­be­trieb Allens­bach zwei Unter­su­chun­gen durch­ge­führt, 2004 und 2007. Das ist zwar inzwi­schen ein Stück her, aber wer die Ergeb­nis­se – „80 % der Kon­fes­si­ons­frei­en beken­nen sich huma­nis­tisch“ – wider­le­gen möch­te, müss­te eine neue Umfra­ge anstren­gen. Ich ver­mu­te aber, dass sich die Zah­len min­des­tens bestätigen.

Ich habe damals eine lan­ge Pres­se­er­klä­rung für den Bun­des­ver­band abge­ge­ben, eher eine Inter­pre­ta­ti­on der Unter­su­chungs­er­geb­nis­se hin­sicht­lich der „Kon­fes­si­ons­frei­en“. Sie fin­det sich eben­so im Anhang die­ses Tex­tes wie die dama­li­gen Ergeb­nis­se auf hpd auch heu­te noch abruf­bar sind, sogar unter dem Begriff „Huma­nis­ten­quo­te“. [Huma­nis­ten­quo­te, 2004 | fowid — For­schungs­grup­pe Welt­an­schau­un­gen in Deutsch­land / Huma­nis­ten­quo­te, 2007 | fowid — For­schungs­grup­pe Welt­an­schau­un­gen in Deutschland

Bru­no Osuch spricht von „einer aner­kann­ten Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft“, die „ein grund­ge­setz­lich ver­brief­tes Recht auf den glei­chen Zugang zu den Streit­kräf­ten wie die Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten“ hat (vgl. S. 86). Recht haben und Recht bekom­men ist nicht das­sel­be. Und auf wel­che Berei­che Art. 137,7 Grund­ge­setz, der die Gleich­be­hand­lung for­mu­liert, ange­wandt wird, ist seit 1919 immer wie­der strit­tig. So muss­te der HVD Ber­lin öfters müh­sam Kla­ge führen.

Das muss hier nicht sein, denn im Gegen­satz zur Situa­ti­on von 2006 scheint nicht nur der Begriff „Mili­tär­seel­sor­ge“ inzwi­schen auch im HVD aner­kannt zu sein, wie auch der Bun­des­ver­band heu­te ganz anders auf­ge­stellt ist durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Kör­per­schaf­ten, die nun ent­spre­chend Art. 137,5 GG, letz­ter Satz, als Gesamt­ver­band „eine öffent­lich-recht­li­che Kör­per­schaft“ dar­stel­len. Eine sol­che Orga­ni­sa­ti­on ist ein ande­rer mög­li­cher Part­ner der Bun­des­wehr als ein ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein. Mit ihm kann man Staats­ver­trä­ge abschließen.

Vor allem ist die welt­po­li­ti­sche Lage (man mag lei­der sagen) eine ande­re als 2006. Als Wolf­gang Lüder 1994 für Sol­da­ten eine huma­nis­ti­sche Bera­tung for­der­te, fand der ers­te Aus­lands­ein­satz der Bun­des­wehr statt. Das war der Anlass für den Beschluss. 2006 gab es nicht nur das Fußball-„Sommermärchen“, son­dern die ers­ten Refor­men der Mer­kel-Regie­rung. Hier woll­ten wir uns ein­klin­ken, was außer Gesprä­chen, vie­len Brie­fen und dem münd­li­chen Ver­spre­chen des Bun­des­wehr­ver­ban­des, „brin­gen Sie uns einen Sol­da­ten, der das will, und wir sehen wei­ter“, nicht viel einbrachte.

Aktu­ell fin­det eine „Zei­ten­wen­de“ statt, auch wenn ich per­sön­lich die fol­gen­de Ein­schät­zung nicht tei­le, so setzt sich doch eine Lage­ein­schät­zung durch, die Bun­des­wehr sei die „Armee eines im Grun­de nicht kampf­fä­hi­gen Staa­tes, der die kon­kre­te mili­tä­ri­sche Sicher­heits­vor­sor­ge bis­her gern an sei­ne Bünd­nis­part­ner aus­ge­la­gert hat“ (Ange­low, S. 7). In die­sem Kon­text geht es um „Kriegs­fä­hig­keit“, der die Mili­tär­seel­sor­ge dann ja wohl zu die­nen hat. Das wird in eini­gen Bei­trä­gen thematisiert.

Um die­ses „Die­nen“ in der Argu­men­ta­ti­on zu ent­kräf­ten, wird gele­gent­lich auf die Dienst- und Fach­auf­sicht ver­wie­sen, die for­mal bei den Anbie­tern der Mili­tär­seel­sor­ge liegt. Dass hier aller­dings für „Kriegs­un­fä­hig­keit“ gewor­ben wer­den könn­te, ist aus­zu­schlie­ßen, zumal in einem Ein­satz. Nach mei­ner Ansicht soll­te auch in die­ser Fra­ge Rea­li­täts­sinn obwalten.

6. Pazi­fis­mus des Huma­nis­mus und Seel­sor­ge im Militär

Nicht nur im Huma­nis­mus gibt es die­se unbe­ding­te Frie­dens­lie­be und Kriegs­feind­schaft, son­dern auch in den Kir­chen. Der christ­li­che Glau­ben hält sich in die­ser Sache meist an die Berg­pre­digt. Krieg darf nach Got­tes Wil­len nicht sein. Den­noch gibt es ihn und min­des­tens hier muss ein­mal auf die christ­li­chen Glau­bens­krie­ge bis ins 17. Jahr­hun­dert ver­wie­sen werden.

Das kon­zep­tio­nell vom HVD zu lösen­de Pro­blem sehe ich dar­in, den Spa­gat zwi­schen einem im Grun­de genom­men ele­men­ta­ren Pazi­fis­mus im Ver­ständ­nis von Huma­nis­mus und einer huma­ni­tä­ren seel­sor­ge­ri­schen Tätig­keit zu bewäl­ti­gen. Erfreu­li­cher­wei­se fin­den sich in dem Band eini­ge Ansät­ze, so ist zu lesen, wie ein all­ge­mein­mensch­li­cher Huma­nis­mus auf ein mili­tä­ri­sches Ange­bot her­un­ter­ge­bro­chen und prak­tisch wer­den kann. Dar­über gibt der Band zahl­rei­che Hin­wei­se und Erfahrungsberichte.

Das mit dem Pazi­fis­mus im Huma­nis­mus ist nicht ein­fach weg­zu­wi­schen, ist er ihm doch eigen; dazu gleich. Zunächst zur Dis­kus­si­ons­ge­schich­te im Ver­band, in dem es eben­so erfreu­lich für die ein­zel­nen Mit­glie­der wie anstren­gend für jede Füh­rung ist, sol­che Pro­jek­te wie die Mili­tär­seel­sor­ge zu ver­ste­hen und mit­zu­tra­gen. Osuch ver­weist kurz auf den Band 6 der Schrif­ten­rei­he der Bun­des­aka­de­mie von 2016, den ers­ten nach mei­nem Aus­schei­den, das von Ralf Schöpp­ner ver­ant­wor­te­te Buch „Wie geht Frie­den?“ (vgl. S. 81) und auf eine Debat­te in der Ver­bands­zeit­schrift „dies­seits“ 4/1998. Es ist sinn­voll, hier den Titel des Bei­tra­ges von Tho­mas Hein­richs in die­sem Band voll­stän­dig zu zitie­ren: „Der gehor­chen­de Sol­dat. War­um wir Sol­da­ten huma­nis­tisch bera­ten, uns aber dafür nicht von der Bun­des­wehr bezah­len las­sen soll­ten“.[11]

Es ging seit 1994 in der Gegen­strö­mung im Ver­band um gene­rel­le Ableh­nun­gen der Bera­tung von Sol­da­ten und dar­um, die­se Bera­tung nicht auch noch „huma­nis­tisch“ zu nen­nen.[12] Dazu gab es immer wie­der Anläs­se: 1999 kam es wäh­rend des Koso­vo-Krie­ges zu Aus­tritts­an­kün­di­gun­gen pro­mi­nen­ter Mit­glie­der, weil in einer unab­ge­stimm­ten Pres­ser­klä­rung von einer Unter­stüt­zung der „huma­ni­tä­ren Inter­ven­ti­on“ die Rede war, aber das Wort „huma­nis­tisch“ ver­wen­det wurde.

Zu ergän­zen wäre noch, dass es 2015 einen Raus­wurf der HVD-Autoren aus dem Pro­jekt „Hand­buch Frie­dens­ethik“ der Mili­tär­seel­sor­ge gab. Wäh­rend die für die­se Publi­ka­ti­on vor­ge­se­he­nen Bei­trä­ge von Hubert Can­cik, Frie­der Otto Wolf und Ralf Schöpp­ner in „Wie geht Frie­den?“ erschie­nen, ver­öf­fent­lich­te ich mei­nen Bei­trag im ers­ten Band mei­ner eige­nen Rei­he „Huma­nis­mus­per­spek­ti­ven“.[13] Ich zitie­re dar­aus (S. 156):

Die heu­te geläu­fi­ge Her­lei­tung des Begriffs Pazi­fis­mus aus pacis und face­re knüpft an den „Neu­hu­ma­nis­mus“ des 18./19. Jahr­hun­derts an. Bei­des geht unbe­dingt zusam­men: Huma­nis­mus – ver­stan­den als Barm­her­zig­keit, Ent­ro­hung, Men­schen­wür­de und Bil­dung – und Pazi­fis­mus ange­sichts der zum Ende des 19. Jahr­hun­derts als Poten­zi­al zur Mensch­heits­ver­nich­tung gese­he­nen Auf­rüs­tung in Euro­pa, die zum ers­ten Welt­krieg führ­te.“ Hier sind die Ver­bin­dun­gen zum Huma­nis­mus offen­sicht­lich. Inter­pre­ta­tio­nen, Details und his­to­ri­sche Initia­ti­ven dazu wer­den in die­sem Auf­satz vorgestellt.

Für die Ableh­nung einer huma­nis­ti­schen Mili­tär­seel­sor­ge sind his­to­ri­sche und aktu­el­le pazi­fis­ti­sche Debat­ten und Aktio­nen kein Argu­ment. Doch wäre es für den öffent­li­chen Gebrauch und das Anse­hen des Ver­ban­des sinn­voll, die­sem Pro­blem nicht aus­zu­wei­chen. Es ste­hen, wenn das Pro­jekt bewil­ligt ist, noch ganz ande­re Auf­ga­ben und Ent­schei­dun­gen an. Dazu gehört die Fra­gen der Uni­form (die nicht pflich­tig ist, aber es emp­fiehlt sich Flecktarn), der Ver­ei­di­gung als Beam­te auf Zeit (kei­ne Ver­gat­te­rung) und der ver­trau­ens­vol­len Zusam­men­ar­beit mit den ande­ren „Frak­tio­nen“ der Mili­tär­seel­sor­ge. Man dient in der glei­chen Armee, pflegt Kame­rad­schaft über die grund­sätz­lich gegen­sätz­li­chen Ant­wor­ten auf „Glau­bens­fra­gen“ hin­weg. Hier wird nicht mis­sio­niert, weder so noch so.

Zum prak­ti­schen Huma­nis­mus als einer huma­ni­tä­ren Ant­wort trotz pazi­fis­ti­scher Grund­ein­stel­lung gibt es in der Geschich­te des deut­schen orga­ni­sier­ten Huma­nis­mus einen Prä­ze­denz­fall. Außer der „Huma­nis­ti­schen Gemein­de Ber­lin“ gab es bei Kriegs­be­ginn 1914 noch eine zwei­te, viel grö­ße­re huma­nis­ti­sche Orga­ni­sa­ti­on, die „Deut­sche Gesell­schaft für ethi­sche Kul­tur“. Hier begann die Debat­te über eine ethi­sche Kul­tur der Seel­sor­ge par­al­lel zu pazi­fis­ti­schen Aktio­nen. Vor allem unter­hielt die DGEK eine, vor allem von jüdi­schen Mit­glie­dern initi­ier­te, „Zen­tra­le für pri­va­te Für­sor­ge“ und der Ber­li­ner Orts­ver­band eine Sozi­al­sta­ti­on, die wäh­rend des Krie­ges für bedürf­ti­ge Sol­da­ten­fa­mi­li­en, ver­stüm­melt heim­keh­ren­de Front­sol­da­ten und ande­re an den Kriegs­fol­gen Lei­den­de Sozi­al­hil­fe anbot.[14]

Eine eige­ne Mili­tär­seel­sor­ge war schon des­halb undenk­bar, weil Kon­fes­si­ons­lo­se nicht zu Gott schwö­ren konn­ten, was nicht nur in der Armee, son­dern in allen Lebens­be­rei­chen bis 1919 Kar­rie­re­vor­aus­set­zung war, z.B. „Dok­toreid“. Das ist heu­te anders – und war es in der Armee auch damals schon, wie der abso­lu­te Kriegs­geg­ner und Orga­ni­sa­tor der Kir­chen­aus­tritts­be­we­gung 1910 ff. Otto Leh­mann-Ruß­büldt kurz vor Kriegs­be­ginn anhand des Ver­laufs der Reichs­tags­de­bat­te im Mai 1914 über den Haus­halt der Mili­tär­seel­sor­ge her­aus­fand, dass seit 1866 [sic] die Mög­lich­keit bestand, statt des Eides einen Rekru­ten mit Hand­schlag zu ver­pflich­ten, wor­aus aber ein Geheim­nis gemacht wur­de.[15]

  1. Vgl. https://diesseits.de/zur-debatte/2026/humanismus-noch-immer-in-der-aufklaerung/ (Zugriff am 26.4.26).
  2. Vgl. 2026_Oekumenisches-Rahmenkonzept_Seelsorge-im-Spannungs-Buendnis-und-Verteidigungsfall.pdf (Zugriff am 26.4.26).
  3. Vgl. Bun­des­wehr: Mili­tär­seel­sor­ger gehö­ren zum All­tag der Trup­pe | MDR.DE (Zugriff am 1.4.26).
  4. Es gibt auch weib­li­ches Per­so­nal, doch ist deren Zahl öffent­lich nicht ver­füg­bar.
  5. Gewöhn­lich wer­den die inner­kirch­li­chen Pazi­fis­ten in den his­to­ri­schen und aktu­el­len Dar­stel­lun­gen unge­nü­gend beach­tet.
  6. Was das oben ange­führ­te Kir­chen­pa­pier betrifft, so ergibt sich dar­aus eine weit grö­ße­re Zahl.
  7. Der Text ist fast wört­lich ent­nom­men aus Horst Gro­schopp: Die Geburt der Kon­fes­si­ons­frei­en. Eine deut­sche Kul­tur­wen­de im Spie­gel der Zeit­schrift „Der Dis­si­dent“ (1907–1914). Aschaf­fen­burg: Ali­bri Ver­lag 2026 (Huma­nis­mus­per­spek­ti­ven, Band 10), ISBN 978–3‑86569–457‑7 (erscheint vor­aus­sicht­lich III/26).
  8. Hevel­lus (=Dosen­hei­mer): Wer ist Dis­si­dent im Rechts­sin­ne? 1(1907)4, S. 25 f.
  9. Es gab hier­zu meh­re­re Pres­se­mit­tei­lun­gen, auf die ich nicht wei­ter ein­ge­he.
  10. Im Ver­fas­sungs­text ist aus gutem Grund von „Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten“ die Rede. – Hier sind min­des­tens drei Bei­spie­le an Lite­ra­tur zu erwäh­nen, der Band 3 der HAD-Rei­he „Kon­fes­si­ons­freie und Grund­ge­setz“, Tho­mas Hein­richs: „Reli­gi­on und Welt­an­schau­ung im Recht“ und die umfäng­li­che Stu­die von Chris­ti­ne Mer­tes­dorf: „Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten“.
  11. Vgl. hier beson­ders S. 148 den Kern­satz: „Die Stel­lung von huma­nis­ti­schen Sol­da­ten­be­ra­tern in der Bun­des­wehr ana­log zu den Mili­tär­seel­sor­gern ist etwas ganz ande­res als eine unab­hän­gi­ge huma­nis­ti­sche Bera­tung von Sol­da­ten.“
  12. Gera­de Chris­ten betei­li­gen sich auch aktu­ell an Frie­dens­be­we­gun­gen (z.B. Oster­mär­sche).
  13. Vgl. Horst Gro­schopp: Huma­nis­mus und Pazi­fis­mus in der deut­schen Frei­den­ker­be­we­gung. In: Ders. (Hrsg.): Pro Huma­nis­mus. Eine zeit­ge­schicht­li­che Kul­tur­stu­die. Mit einer Doku­men­ta­ti­on. Aschaf­fen­burg 2016, S. 154–170.
  14. Horst Gro­schopp / Eck­hard Mül­ler: Aus der Ethik eine Reli­gi­on machen. Der prak­ti­sche Huma­nis­mus einer sozi­al­li­be­ra­len Kul­tur­be­we­gung. Zur Geschich­te der „Deut­schen Gesell­schaft für ethi­sche Kul­tur“ (Okto­ber 1892 bis Janu­ar 1937). Aschaf­fen­burg: Ali­bri Ver­lag 2024, hier S. 155 ff. bzw. 177 ff.
  15. Vgl. Otto Leh­mann-Ruß­büldt: Die unver­ei­dig­ten Rekru­ten im Reichs­tag [Mili­tär­seel­sor­ge]. In: Der Dis­si­dent 8(1914)4, S. 31 f.