
Anmerkungen zu dem Buch „Beistand für alle. Humanistische Militärseelsorge in der Bundeswehr“. Herausgegeben von Jürgen Angelow.
Aschaffenburg: Alibri Verlag 2026
1. Absicht
Der folgende Text war ursprünglich als Rezension gedacht. Aber dann häuften sich die Anmerkungen und es entstand ein Artikel, geschrieben von einer weitgehend unbeteiligten Person aus provinzlicher Distanz zu hauptstädtischen Vorgängen, wie sie in einer Publikation abgebildet werden, die vom Titel her den Anspruch erhebt, eine verbandsnahe Konzeption abzubilden. Dafür zeigen sich aber zu viele Widersprüche, auf die einzugehen über eine klassische Rezension hinausreicht.
Diese Unstimmigkeiten offenbart der teilweise an alte Freidenkerpositionen erinnernde Klappentext des Buches. Er erweckt den Eindruck, der Humanistische Verband wolle das gesamte bisherige System der Militärseelsorge umwälzen, was er sicher nicht vorhat, weil er eben keine „nichtkonfessionelle Militärseelsorge“ anstrebt. Das wäre ein bekenntnisfreies, sich auf Humanismus berufendes Angebot auf der Ebene des Psychologischen Dienstes, außerhalb der etablierten Offerten, den beiden christlichen, der jüdischen und der ins Auge gefassten muslimischen Militärseelsorge.
Der HVD ist aber eine Bekenntnisgemeinschaft und wäre, wie die bisherigen Anbieter, ein letztlich konfessioneller Akteur, wenn auch erstens mit anderer Herleitung seiner Weltanschauung, vor allem aber zweitens ein Anbieter, dessen humanistische Hilfeangebote, wie auch die der religiösen Anbieter, allen danach bedürftigen Soldatinnen und Soldaten offenstehen. Er würde sich, wenn zugelassen und mit diesem Dienst beauftragt, offen sein nicht nur für seine Mitgliedschaft oder lediglich die konfessionslosen Angehörigen der Bundeswehr.
Tatsächlich würde sich aber der HVD, wenn er diese Aufgabe tatsächlich anstrebt, auf eine Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft der Militärseelsorger einlassen müssen. Er stünde damit auf gegen seine eigene Vergangenheit im Bündnis der „säkularen Szene“ und der säkularisierenden Absichten eines Teils der Friedensbewegung. Mehr noch: Als öffentlich-rechtliche Körperschaft, zu der er die Voraussetzungen geschaffen hat, würde er deutlicher als bisher zeigen müssen, wie er die in einem solchen Dienst erforderliche Staatstreue mit seiner Humanismus-Auffassung vereinbart, diese in seiner seelsorgerischen Praxis anwendet, in seiner Bündnispolitik vorzeigt und die Gewähr seines andauernden Fortbestandes sichert.
Der hier nun vorliegende und auf meiner privaten Homepage veröffentlichte Text versteht sich als Anschlusstext an meinen Humanismus-Artikel vom 7. April 2026 auf „diesseits.de“.[1] Auf bereits dort erfolgte Darlegungen ist zu verweisen. Die Inhaltsangabe und die Vorstellung der am Band beteiligten Autorinnen und Autoren befinden sich in der Anlage.
Eine weitere Motivation, den folgenden Text zu schreiben, ergab sich aus der Kenntnisnahme eines öffentlich zugänglichen Gemeinschaftspapiers der Katholischen und Evangelischen Kirche, in dem die eigenen „ökumenischen“ Absichten in der Militärseelsorge dargelegt werden.[2] Auf die Armee- und besonders die Kriegserfahrungen aus über hundert Jahren Militärseelsorge zurückgreifend, wird hier ein Szenario entworfen, in dem beide Kirchen so weit gehen, ihre Verantwortungen bis ins Hinterland der Heimatfront darzulegen, als gäbe es keine Säkularisierungen oder Konfessionsfreie.
Gleich auf der ersten Seite des ökumenischen Rahmenkonzepts „Seelsorge und Akutintervention im Spannungs‑, Bündnis- und Verteidigungsfall“ steht, das Programm benenne „die seelsorglichen Aufgaben in Szenarien militärischer Bedrohung und gewaltsamer Konflikte, die auch Deutschland unmittelbar betreffen können. Dabei werden mögliche Belastungen für Zivilbevölkerung, Soldatinnen und Soldaten, Einsatzkräfte, Verwundete, Gefallene, Kriegsgefangene und Geflüchtete in den Blick genommen. Das Konzept zeigt auf, wie kirchliche Strukturen vorbereitet, vernetzt und gestärkt werden können, um in Krisenfällen handlungsfähig zu bleiben und den Menschen beizustehen.“
2. Hinführung
Vor vier Jahren, am 28. April 2022, brachte der Sender „MDR-aktuell“ einen Bericht der Journalistin Grit Hasselmann mit der Überschrift „Militärseelsorger gehören einfach zum Alltag der Truppe”.[3] Dazu gab es zahlreiche Kommentare, die auch heute noch zu lesen sind, davon drei Zitate:
„Ilse“: „Wer als Militärangehöriger einen Militärseelsorger benötigt, hat was falsch gemacht, er wollte eigentlich zur Heilsarmee.“ „kleinerfrontkämpfer“: „Inzwischen gehören auch Psychologen zum Alltag in der Truppe – das sollte der Vollständigkeit halber auch erwähnt werden.“ „Wagner“: „Militärseelsorger oder ‑pfarrer sind ein Relikt aus alter Zeit. Wir brauchen keine Kirchenvertreter, die Waffen segnen, die dann andere totschießen.“
Die letzte Aussage korrigierte die Redaktion mit der Aussage, dass die evangelischen Militärpfarrer keine Dinge, also auch keine Waffen segnen. Dazu gab es später von der Redaktion eine Korrektur der Korrektur dahingehend, dass es sich hier um keine Segnung, sondern um eine Weihe handelt, die sehr wohl stattfinde – eine spitzfindige Unterscheidung, die theologische Kenntnisse voraussetzt.
Damit sind drei von einer ganzen Reihe weiterer Probleme formuliert, die sich bei einer Beschäftigung mit der Militärseelsorge auftun, die sich aktuell als katholische und evangelische darstellt, hinzu kommt seit Sommer 2021 ein jüdisches Militärrabbinat. Eine muslimische Seelsorge ist in Vorbereitung. Die obigen Zitate verweisen auf den Blick in der Truppe auf diese Berater;[4] den Umgang mit Waffen und die rituell (Stichwort: Weihe) vermittelte Hoffnung, dass sie funktionieren. Vor allem aber ergibt sich aus allen drei Meinungen die Frage, was die Seelsorge, etwa eine eingeführte humanistische, dem psychologischen Beistand Unverwechselbares hinzufügt.
Können die beiden christlichen Varianten auf eine lange Tradition verweisen, die jüdische wie die muslimische sich auf eine nötige Ergänzung der beiden anderen Religionen berufen, bedarf eine humanistische Variante einer einsichtigen Argumentation, denn sie wäre nicht nur religionsfrei, sondern besäße keine lange Tradition, eher das Gegenteil, nämlich ein langes pazifistisches Denken unter Freidenkern, verbunden mit der Ablehnung alles Militärischen, besonders der Militärseelsorge.[5] Da ist es äußerst hilfreich, aber für deutsche Verhältnisse nicht hinreichend, wenn über langjährige Erfahrungen (seit 1964) in den Niederlanden berichtet wird. (vgl. Kamp, S. 39–52)
Sehr wichtig ist in diesem Beitrag allerdings der Verweis auf den Träger dieser Seelsorge, den Humanistischen Verband der Niederlande, und auf die Größenordnung, um die es geht: Auf etwa 1.500 Soldatinnen und Soldaten kommt ein humanistischer Militärseelsorger oder eine ‑seelsorgerin. Bei über derzeit 180.000 aktiven Soldaten in der Bundeswehr ergäben sich daraus bei einer 1:1 Umsetzung 120 Seelsorgerinnen und Seelsorger – da erschreckt nicht nur der Verteidigungsminister.[6]
Einen „Beistand für alle“ Nichtglaubenden mit anzubieten, versprechen derzeit alle kirchlichen Anbieter. Überhaupt ist das mit dem Humanismus, dem HVD und den sogenannten „Konfessionsfreien“ etwas komplizierter als in dem Band dargestellt, schon gar nicht, wie an einigen Stellen suggeriert, ist das ein Problem vorwiegend ostdeutsch sozialisierter Soldaten, sondern ein gesamtdeutsches, denn im Westen aus der Kirche frisch Ausgetretene sind oft viel radikalere Religionsgegner als Ossis, die in der vierten oder gar inzwischen fünften Generation an Konfessionslosigkeit gewöhnt sind.
Das konzeptionell zu bewältigende Hauptproblem des Verbandes sehe ich darin, wie sich die seelsorgerischen Offerten einer Weltanschauungsgemeinschaft, deren Mitgliedschaft begrenzt ist, zu den Bedürfnissen nach Humanismus in der Gesellschaft und den dort verbreiteten Wünschen und humanistischen Einstellungen verhalten. Da, wo es solche helfenden oder bildenden Einladungen andernorts gibt, sind sie erfolgreich und orientierend.
Aber wären sie auch im Militär attraktiv und nützlich? Das kann erst eine Praxis selbst belegen, indem eine Anwendung bisheriger beratender und anderer Erfahrungen im Militärdienst stattfindet. Jedenfalls ist der Verweis auf Mitgliederzahlen kein Argument mehr in Zeiten von Influencern und gesellschaftlichem Einfluss kleiner agiler Gruppen.
Letztlich wird die Politik zu entscheiden haben, ob in der Bundesehr ein praktischer Humanismus anwendbar und förderlich sein kann, besonders bei denjenigen Soldatinnen und Soldaten, die nicht kirchlich gebunden sind, aber nach Sinn- und Wertorientierungen fragen oder einfach ein Gespräch suchen.
3. Historische Vorklärung des Begriffs „konfessionsfrei“
In dem vorn erwähnten diesseits-Aufsatz über Humanismus habe ich versucht, die Bezeichnung „konfessionsfrei“ zu verorten, weil der Begriff erst in den 1990er Jahren publik wurde und auch heute Personen meint, die frei sind von „Konfession“, aber auch frei in der Wahl einer Konfession sind, wobei Konfession die traditionelle Beschränkung auf Kirchen verlassen hat, durch Art. 137,7 auch verfassungsmäßig. Das soll hier ergänzt werden, um eine Überleitung zu schaffen zu einer Anwendung des Begriffs im Zusammenhang mit Militärseelsorge.[7]
Ursprünglich hießen seit dem 16. Jahrhundert, breit angewandt ab den 1870er Jahren, alle Personen Dissidenten, die nicht mehr zu den beiden christlichen Konfessionen oder den Synagogengemeinschaften gehörten. Sie wurden in speziellen Registern erfasst. Daraus ergab sich bis zur Revolution 1918 ein standesamtliches Grundproblem, obwohl bereits im Jahr 1900 eine richterliche Klarstellung erfolgt war. Der Ludwigshafener jüdische Amtsrichter Emil Dosenheimer, in gewisser Hinsicht der „Chefjurist“ der Dissidenten bis in die 1920er Jahre, erläuterte 1907 die von Amtswegen erfolgte rechtswissenschaftliche Klarstellung von „Dissident“ in der Zeitschrift „Der Dissident“.[8]
Er schrieb, viele aus den beiden Kirchen und den jüdischen Gemeinden Ausgetretene bezeichne man als Dissidenten. Der Begriff beschreibe die damals aktuelle deutsche Religionslandschaft: Es gäbe die „Baptisten und Mennoniten, mit Korporationsbefugnissen ausgestattet“, dann die „Irvingianer, Herrnhuter, Altlutheraner, kraft besonderer staatlicher Konzessionen, [die] als geduldete Glaubensgesellschaften ihre Lehren üben und propagieren. Zudem begegnen einem Methodisten, Quäker, Apostoliker, Anhänger der griechisch-katholischen Kirche, und wie sie alle weiter heißen mögen!“
Auch wenn man sie so nenne, sie seien keine Dissidenten im Rechtssinne. „In einem Urteile vom 13. Dezember 1900 (Jechows Jahrbücher für Entscheidungen Bd. 21 C Seite 30 Nr. 10) hat das Kammergericht den Begriff dahin festgestellt, daß unter Dissidenten nur solche Personen zu verstehen sind, die aus einer Religionsgesellschaft ausgeschieden sind und sich einer anderen Kirchengesellschaft nicht mehr angeschlossen haben.“
Dosenheimer zieht, den Begriff „Kirche“ in seiner damaligen Lesart deutend, nun auch einen Trennstrich zu den freireligiösen und ähnlichen Gemeinden: Es sind aber auch diejenigen nicht Dissidenten, die „eine eigene neue [Gemeinschaft, HG] gründen, mag die letztere auch noch so gründlich alle Dogmen, Zeremonien und Ritualien der Landeskirchen und der übrigen konzessionierten Sekten verwerfen.“
Diese klare Definition setzte sich in den Verwaltungen und in der dissidentischen Szene nur zögerlich durch, bis das reichsweit agierende „Komitee ‘Konfessionslos’“ ein Jahrzehnt nach diesem Gerichtsurteil es in seiner Argumentation anwandte. Bis dahin und nach wie vor, besonders nach dem Ende der Anwendung des Begriffs Dissidenten seit Anfang der 1920er Jahre, herrscht Unklarheit, wer die Konfessionsfreien sind, wer unter ihnen sich bekenntnismäßig organisiert, gar als „Weltanschauungsgemeinschaft“ konfessionell geworden ist, und wer von den Konfessionsfreien konfessionslos ist.
Das soll jetzt nicht weiterverfolgt werden, aber zu sagen ist schon hier, dass der Art. 137,7 WRV (Gleichbehandlung der Weltanschauungsgemeinschaften mit den Religionsgesellschaften), der ins Grundgesetz inkorporiert wurde, auf dieser Kammergerichtsentscheidung von 1900 fußt.
4. Humanistische versus „konfessionsfreie“ Militärseelsorge
Der hier zu besprechende Band wurde am 26. Februar 2026 in Berlin in einem rein männlich besetzten Podiumsgespräch vorgestellt (Jürgen Angelow, Sven Thale, Erwin Kamp, Robert Pittorf).[9] Das Buch erschien in der Reihe der „Humanistischen Akademie Deutschland“, ist aber letztlich ein Sammelband für den Bundesverband.
Der Humanistischen Verband, so ist der Band zu lesen, strebt eine institutionalisierte Humanistische Militärseelsorge in der Bundeswehr an. Bruno Osuch geht dankenswerterweise in seinem Beitrag auf die Geschichte dieser Absicht im HVD ein, erwähnt die ersten Anstrengungen von Wolfgang Lüder 1994 und den Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung vom Mai 2006, übrigens eingebracht von mir als damaligem Vorsitzenden. Gefordert wurden (vgl. Osuch, S. 79) „religionsfreie, humanistische Berater“.
„Berater“ steht für „Seelsorger“, weil der HVD damals noch die freidenkerische Position teilte, dass es keine Seele gibt, es also keine „Seelsorge“ geben könne. Aber es wurde eine humanistische Beratung gefordert, keine „konfessionsfreie“. Es ging zwar damals auch schon um den „Lebenskundlichen Unterricht“, der zu dieser Zeit eine Öffnung erfuhr, unter Beibehaltung der Verantwortung bei der (christlichen) Militärseelsorge, um auch Konfessionsfreie anzusprechen. Auf das Problem mit der Seelsorge komme ich zurück.
Leider durchzieht den Band eine gewisse Unentschlossenheit hinsichtlich der möglichen Zuständigkeit des HVD für dieses Projekt. Das mögen Autorinnen und Autoren, die dem HVD angehören, anders lesen oder sehen. Aber es ist nicht immer klar, ob von einem „allgemeinen“ oder einem „weltanschaulichen“ Humanismus die Rede ist. Der HVD ist eine Bekenntnisorganisation, die einen weltanschaulichen (per Definition „konfessionellen“) Lebenskundeunterricht anbietet, aber auch zahlreiche niederschwellige humanitäre Sozial- und Kulturangebote im Repertoire hat.
Das Problem, das mir für die Öffentlichkeit (und durchaus auch im Verband) ungelöst scheint, ist, wieso er konfessionslosen Soldaten und Soldatinnen eine „humanistische Seelsorge“ durch zum HVD gehörende Personen anbieten soll und kann, die selbst, durch ihre Mitgliedschaft eben faktisch nicht „konfessionsfrei“ sind. Da hilft nicht das Argument, bei den kirchlichen Anbietern sei dies ebenso, denn sie beraten auch Nichtglaubende. Und warum sollten sich Armeeangehörige, die Kirchenmitglieder sind, nicht an humanistische Militärseelsorger wenden?
Auch wenn Humanismus eine gesellschaftliche Angelegenheit ist und seine Prinzipien auf verschiedene Weise in der Gesellschaft vorkommen, kann er, wenn sich Menschen derart organisieren, eben wegen der grundgesetzlichen Verankerung und Normierung der Religions- und Weltanschauungspolitik, formell wie eine „Konfession“ auftreten und staatlich anerkannt werden, was beim HVD der Fall ist.
Zugang zu dieser Unentschiedenheit in der Argumentation verschafft der Klappentext, auch wenn er eher an eine potentielle Käuferschaft gerichtet ist. Dieser gibt das Ziel der vorliegenden Publikation an, nämlich eine „nichtkonfessionelle Militärseelsorge“ in der Bundeswehr einzuführen, weil ein „Großteil der Soldatinnen und Soldaten gerade in den östlichen Bundesländern keiner Konfession angehört“. Die Autoren wollen sich dieses Problems annehmen, argumentieren mit Demokratie und Pluralismus in der Gesellschaft. Es wird auf nichtkonfessionelle Angebote im Ausland geschaut.
„Konfession“ ist ein staatskirchenrechtlicher Begriff des 19. Jahrhunderts, der sich tradiert hat und der „Konfessionslose“ als Gegenpart besitzt. Der Herausgeber des Bandes, Jürgen Angelow, erweitert wahrscheinlich ungewollt das angestrebte Ziel in eine Richtung, die auf eine Grundreform der historisch gewachsenen Militärseelsorge hinausläuft. Der Untertitel seines Beitrages lautet „Von der konfessionellen zur humanistischen Militärseelsorge in Deutschland“. Das impliziert „Ablösung“, was, wie schon vorn angemerkt, nicht den Intensionen des HVD entspricht.
Im Beitrag von Dorothea Winter wird dieses Konzept weitergeführt und bedarf gar nicht des Humanistischen Verbandes. „Der Humanismus bildet somit eine zentrale Achse der ethischen Orientierung dieser Neuausrichtung [sic] der Militärseelsorge.“ (S. 21) Im Fazit noch grundsätzlicher: „Die Zukunft der Militärseelsorge liegt somit in einer Neuausrichtung hin zu einer holistisch gedachten humanistischen Seelsorge, die sich auf ethische Reflexion und demokratische Werte stützt.“ (S. 23) Offen bleibt die Frage nach dem möglichen Subjekt, das die ganzheitliche Seelsorge in der Bundeswehr umsetzen soll.
Mit dem Adjektiv „humanistisch“ wird bei Angelow und Winter die Idee einer allgemeinen und übergreifenden Seelsorge eingeführt. Das intendiert, die konfessionelle Teilung zu überwinden. Das entspräche einem freidenkerischen Programm der Säkularisierung mittels einer ethischen Kultur, die Humanismus genannt wird, der die Konfessionen zumindest überwölbt, wenn nicht gar ersetzt.
Wie ich das sehe, haben wir eine säkulare Bundeswehr, die es ihren Angehörigen gestattet, mit Personen ihres Glaubens oder ihrer Überzeugung Zwiesprache zu halten, wenn sie dies wünschen und der Dienst es zeitlich zulässt. Das deutsche Volk ist nicht mehr in Glaubensfragen zersplittert, wie noch um 1900. Die Zeit festgefügter Konfessionen ist vorbei, aber es gibt persönliche Bekenntnisunterschiede, die den Menschen, auch den Soldaten, wichtig sind und wo bei denen, die bisher außen vor Stehen, ein Nachholbedarf existiert (vgl. das aufschlussreiche Interview mit Robert Pittorf, S. 63 ff.)
In seinen Frühzeiten der 1990er Jahre liebäugelte der Verband durchaus mit diesem geerbten Programm. Er hat sich allerdings von vielen dieser säkularisierenden Absichten gelöst. Heute brächte ein Anbieter HVD Humanismus als Weltanschauung ein. Er kann und will sich ja nicht verbiegen, käme sozusagen als fünfter Anbieter neben Protestanten, Katholiken, Juden und (wahrscheinlich) Muslimen hinzu. Dies würde die eingeführte Grundordnung der Militärseelsorge nicht umwälzen, sondern strukturell ergänzen, pluraler machen und den demographischen Befunden angepasster.
Leider haben die beiden Rechtsanwälte Gerhard Michael und Hanna Soditt (vgl. S. 26 ff.) zwar sehr viele gewichtige Argumente angeführt, aber die Konferenzen der Akademie zum Anspruch auf Gleichbehandlung jedenfalls nicht in ihren Begründungen erwähnt.
Das betrifft auch inzwischen vorliegende historische Befunde zur Genese des Begriffs „Weltanschauung“, des Zusatzes „Pflege“ (einer Weltanschauung), den Begriffswandel unmittelbar nach Verabschiedung der WRV 1919, den Konfusionen um „weltlich“ und „weltanschaulich“ und der Interpretation von „Weltanschauungsgemeinschaft“ bis in die Gegenwart, sonst würden sie nicht schreiben: „verfassungsrechtliche Gleichstellung der (nicht-konfessionellen [sic]) Weltanschauungsgemeinschaften mit den Religionsgemeinschaften nach Art. 137 Abs. 7 Weimarer Reichsverfassung“. (S. 30)[10]
Ohne Not wird „konfessionell“ als „kirchlich“ übersetzt. Dagegen ist das Zustandekommen dieses Artikels 137,7 in der Nationalversammlung gut belegt. Es ging tatsächlich um eine formale Gleichstellung von historisch gewachsenen Bekenntnisorganisationen (freireligiöse, freidenkerische, völkische usw.) als „Ersatz“ (Ausgleich) dafür, dass die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen faktisch auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wurde. Eine Folge davon war, dass freireligiöse Gemeinschaften, die das wollten, in den 1920ern großzügig den Körperschaftsstatus erhielten, wie auch die „Gemeinschaft proletarischer Freidenker, Wirtschaftsgebiet Thüringen“.
5. Gegenargumente
Sven Thale erkennt (vgl. S. 87 ff.), dass der Wunsch, in der Bundeswehr eine Humanistische Seelsorge einzuführen, den Nachweis des HVD erfordert, etwas dazu Erforderliches anbieten. Er wagt einen Ausblick, gibt ein Bild vom „weltanschaulichen Humanismus“ des HVD, erklärt „Seelsorge“ und verbindet die Postulate des Humanismus mit dem Begriff der Spiritualität, sogar das Feld der Feierkultur wird angesprochen. „Der Sinn von Seelsorge leitet sich nicht aus der Anzahl von Mitgliedern ab, die eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft hat, sondern aus der Repräsentativität der Überzeugungen, die ihr zugrunde liegen.“ (S. 88)
Das scheint mir völlig richtig zu sein, zumal endlich bisherige Argumente im Rahmen der falschen Behauptung, man vertrete die Interessen von Konfessionsfreien, zu den Akten gelegt werden. Es ist aber in der bundesdeutschen Soziologie nicht üblich, nach humanistischen Überzeugungen in der Bevölkerung zu fragen, eher geht es um Reste christlichen Denkens.
Manchmal frage ich mich, wie groß die Distanz des Verbandes zu meiner Amtszeit geworden ist oder wie vergesslich. Denn gerade zu dem Thema „Humanistenquote“ in der Bevölkerung wurden zu meiner Amtszeit, auf Veranlassung von Manfred Isemeyer und dem HVD Berlin, für den Bundesverband von dem renommierten Befragungsbetrieb Allensbach zwei Untersuchungen durchgeführt, 2004 und 2007. Das ist zwar inzwischen ein Stück her, aber wer die Ergebnisse – „80 % der Konfessionsfreien bekennen sich humanistisch“ – widerlegen möchte, müsste eine neue Umfrage anstrengen. Ich vermute aber, dass sich die Zahlen mindestens bestätigen.
Ich habe damals eine lange Presseerklärung für den Bundesverband abgegeben, eher eine Interpretation der Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der „Konfessionsfreien“. Sie findet sich ebenso im Anhang dieses Textes wie die damaligen Ergebnisse auf hpd auch heute noch abrufbar sind, sogar unter dem Begriff „Humanistenquote“. [Humanistenquote, 2004 | fowid — Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland / Humanistenquote, 2007 | fowid — Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland
Bruno Osuch spricht von „einer anerkannten Weltanschauungsgemeinschaft“, die „ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf den gleichen Zugang zu den Streitkräften wie die Religionsgemeinschaften“ hat (vgl. S. 86). Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe. Und auf welche Bereiche Art. 137,7 Grundgesetz, der die Gleichbehandlung formuliert, angewandt wird, ist seit 1919 immer wieder strittig. So musste der HVD Berlin öfters mühsam Klage führen.
Das muss hier nicht sein, denn im Gegensatz zur Situation von 2006 scheint nicht nur der Begriff „Militärseelsorge“ inzwischen auch im HVD anerkannt zu sein, wie auch der Bundesverband heute ganz anders aufgestellt ist durch den Zusammenschluss mehrerer Körperschaften, die nun entsprechend Art. 137,5 GG, letzter Satz, als Gesamtverband „eine öffentlich-rechtliche Körperschaft“ darstellen. Eine solche Organisation ist ein anderer möglicher Partner der Bundeswehr als ein eingetragener Verein. Mit ihm kann man Staatsverträge abschließen.
Vor allem ist die weltpolitische Lage (man mag leider sagen) eine andere als 2006. Als Wolfgang Lüder 1994 für Soldaten eine humanistische Beratung forderte, fand der erste Auslandseinsatz der Bundeswehr statt. Das war der Anlass für den Beschluss. 2006 gab es nicht nur das Fußball-„Sommermärchen“, sondern die ersten Reformen der Merkel-Regierung. Hier wollten wir uns einklinken, was außer Gesprächen, vielen Briefen und dem mündlichen Versprechen des Bundeswehrverbandes, „bringen Sie uns einen Soldaten, der das will, und wir sehen weiter“, nicht viel einbrachte.
Aktuell findet eine „Zeitenwende“ statt, auch wenn ich persönlich die folgende Einschätzung nicht teile, so setzt sich doch eine Lageeinschätzung durch, die Bundeswehr sei die „Armee eines im Grunde nicht kampffähigen Staates, der die konkrete militärische Sicherheitsvorsorge bisher gern an seine Bündnispartner ausgelagert hat“ (Angelow, S. 7). In diesem Kontext geht es um „Kriegsfähigkeit“, der die Militärseelsorge dann ja wohl zu dienen hat. Das wird in einigen Beiträgen thematisiert.
Um dieses „Dienen“ in der Argumentation zu entkräften, wird gelegentlich auf die Dienst- und Fachaufsicht verwiesen, die formal bei den Anbietern der Militärseelsorge liegt. Dass hier allerdings für „Kriegsunfähigkeit“ geworben werden könnte, ist auszuschließen, zumal in einem Einsatz. Nach meiner Ansicht sollte auch in dieser Frage Realitätssinn obwalten.
6. Pazifismus des Humanismus und Seelsorge im Militär
Nicht nur im Humanismus gibt es diese unbedingte Friedensliebe und Kriegsfeindschaft, sondern auch in den Kirchen. Der christliche Glauben hält sich in dieser Sache meist an die Bergpredigt. Krieg darf nach Gottes Willen nicht sein. Dennoch gibt es ihn und mindestens hier muss einmal auf die christlichen Glaubenskriege bis ins 17. Jahrhundert verwiesen werden.
Das konzeptionell vom HVD zu lösende Problem sehe ich darin, den Spagat zwischen einem im Grunde genommen elementaren Pazifismus im Verständnis von Humanismus und einer humanitären seelsorgerischen Tätigkeit zu bewältigen. Erfreulicherweise finden sich in dem Band einige Ansätze, so ist zu lesen, wie ein allgemeinmenschlicher Humanismus auf ein militärisches Angebot heruntergebrochen und praktisch werden kann. Darüber gibt der Band zahlreiche Hinweise und Erfahrungsberichte.
Das mit dem Pazifismus im Humanismus ist nicht einfach wegzuwischen, ist er ihm doch eigen; dazu gleich. Zunächst zur Diskussionsgeschichte im Verband, in dem es ebenso erfreulich für die einzelnen Mitglieder wie anstrengend für jede Führung ist, solche Projekte wie die Militärseelsorge zu verstehen und mitzutragen. Osuch verweist kurz auf den Band 6 der Schriftenreihe der Bundesakademie von 2016, den ersten nach meinem Ausscheiden, das von Ralf Schöppner verantwortete Buch „Wie geht Frieden?“ (vgl. S. 81) und auf eine Debatte in der Verbandszeitschrift „diesseits“ 4/1998. Es ist sinnvoll, hier den Titel des Beitrages von Thomas Heinrichs in diesem Band vollständig zu zitieren: „Der gehorchende Soldat. Warum wir Soldaten humanistisch beraten, uns aber dafür nicht von der Bundeswehr bezahlen lassen sollten“.[11]
Es ging seit 1994 in der Gegenströmung im Verband um generelle Ablehnungen der Beratung von Soldaten und darum, diese Beratung nicht auch noch „humanistisch“ zu nennen.[12] Dazu gab es immer wieder Anlässe: 1999 kam es während des Kosovo-Krieges zu Austrittsankündigungen prominenter Mitglieder, weil in einer unabgestimmten Presserklärung von einer Unterstützung der „humanitären Intervention“ die Rede war, aber das Wort „humanistisch“ verwendet wurde.
Zu ergänzen wäre noch, dass es 2015 einen Rauswurf der HVD-Autoren aus dem Projekt „Handbuch Friedensethik“ der Militärseelsorge gab. Während die für diese Publikation vorgesehenen Beiträge von Hubert Cancik, Frieder Otto Wolf und Ralf Schöppner in „Wie geht Frieden?“ erschienen, veröffentlichte ich meinen Beitrag im ersten Band meiner eigenen Reihe „Humanismusperspektiven“.[13] Ich zitiere daraus (S. 156):
„Die heute geläufige Herleitung des Begriffs Pazifismus aus pacis und facere knüpft an den „Neuhumanismus“ des 18./19. Jahrhunderts an. Beides geht unbedingt zusammen: Humanismus – verstanden als Barmherzigkeit, Entrohung, Menschenwürde und Bildung – und Pazifismus angesichts der zum Ende des 19. Jahrhunderts als Potenzial zur Menschheitsvernichtung gesehenen Aufrüstung in Europa, die zum ersten Weltkrieg führte.“ Hier sind die Verbindungen zum Humanismus offensichtlich. Interpretationen, Details und historische Initiativen dazu werden in diesem Aufsatz vorgestellt.
Für die Ablehnung einer humanistischen Militärseelsorge sind historische und aktuelle pazifistische Debatten und Aktionen kein Argument. Doch wäre es für den öffentlichen Gebrauch und das Ansehen des Verbandes sinnvoll, diesem Problem nicht auszuweichen. Es stehen, wenn das Projekt bewilligt ist, noch ganz andere Aufgaben und Entscheidungen an. Dazu gehört die Fragen der Uniform (die nicht pflichtig ist, aber es empfiehlt sich Flecktarn), der Vereidigung als Beamte auf Zeit (keine Vergatterung) und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den anderen „Fraktionen“ der Militärseelsorge. Man dient in der gleichen Armee, pflegt Kameradschaft über die grundsätzlich gegensätzlichen Antworten auf „Glaubensfragen“ hinweg. Hier wird nicht missioniert, weder so noch so.
Zum praktischen Humanismus als einer humanitären Antwort trotz pazifistischer Grundeinstellung gibt es in der Geschichte des deutschen organisierten Humanismus einen Präzedenzfall. Außer der „Humanistischen Gemeinde Berlin“ gab es bei Kriegsbeginn 1914 noch eine zweite, viel größere humanistische Organisation, die „Deutsche Gesellschaft für ethische Kultur“. Hier begann die Debatte über eine ethische Kultur der Seelsorge parallel zu pazifistischen Aktionen. Vor allem unterhielt die DGEK eine, vor allem von jüdischen Mitgliedern initiierte, „Zentrale für private Fürsorge“ und der Berliner Ortsverband eine Sozialstation, die während des Krieges für bedürftige Soldatenfamilien, verstümmelt heimkehrende Frontsoldaten und andere an den Kriegsfolgen Leidende Sozialhilfe anbot.[14]
Eine eigene Militärseelsorge war schon deshalb undenkbar, weil Konfessionslose nicht zu Gott schwören konnten, was nicht nur in der Armee, sondern in allen Lebensbereichen bis 1919 Karrierevoraussetzung war, z.B. „Doktoreid“. Das ist heute anders – und war es in der Armee auch damals schon, wie der absolute Kriegsgegner und Organisator der Kirchenaustrittsbewegung 1910 ff. Otto Lehmann-Rußbüldt kurz vor Kriegsbeginn anhand des Verlaufs der Reichstagsdebatte im Mai 1914 über den Haushalt der Militärseelsorge herausfand, dass seit 1866 [sic] die Möglichkeit bestand, statt des Eides einen Rekruten mit Handschlag zu verpflichten, woraus aber ein Geheimnis gemacht wurde.[15]
- Vgl. https://diesseits.de/zur-debatte/2026/humanismus-noch-immer-in-der-aufklaerung/ (Zugriff am 26.4.26). ↑
- Vgl. 2026_Oekumenisches-Rahmenkonzept_Seelsorge-im-Spannungs-Buendnis-und-Verteidigungsfall.pdf (Zugriff am 26.4.26). ↑
- Vgl. Bundeswehr: Militärseelsorger gehören zum Alltag der Truppe | MDR.DE (Zugriff am 1.4.26). ↑
- Es gibt auch weibliches Personal, doch ist deren Zahl öffentlich nicht verfügbar. ↑
- Gewöhnlich werden die innerkirchlichen Pazifisten in den historischen und aktuellen Darstellungen ungenügend beachtet. ↑
- Was das oben angeführte Kirchenpapier betrifft, so ergibt sich daraus eine weit größere Zahl. ↑
- Der Text ist fast wörtlich entnommen aus Horst Groschopp: Die Geburt der Konfessionsfreien. Eine deutsche Kulturwende im Spiegel der Zeitschrift „Der Dissident“ (1907–1914). Aschaffenburg: Alibri Verlag 2026 (Humanismusperspektiven, Band 10), ISBN 978–3‑86569–457‑7 (erscheint voraussichtlich III/26). ↑
- Hevellus (=Dosenheimer): Wer ist Dissident im Rechtssinne? 1(1907)4, S. 25 f. ↑
- Es gab hierzu mehrere Pressemitteilungen, auf die ich nicht weiter eingehe. ↑
- Im Verfassungstext ist aus gutem Grund von „Religionsgesellschaften“ die Rede. – Hier sind mindestens drei Beispiele an Literatur zu erwähnen, der Band 3 der HAD-Reihe „Konfessionsfreie und Grundgesetz“, Thomas Heinrichs: „Religion und Weltanschauung im Recht“ und die umfängliche Studie von Christine Mertesdorf: „Weltanschauungsgemeinschaften“. ↑
- Vgl. hier besonders S. 148 den Kernsatz: „Die Stellung von humanistischen Soldatenberatern in der Bundeswehr analog zu den Militärseelsorgern ist etwas ganz anderes als eine unabhängige humanistische Beratung von Soldaten.“ ↑
- Gerade Christen beteiligen sich auch aktuell an Friedensbewegungen (z.B. Ostermärsche). ↑
- Vgl. Horst Groschopp: Humanismus und Pazifismus in der deutschen Freidenkerbewegung. In: Ders. (Hrsg.): Pro Humanismus. Eine zeitgeschichtliche Kulturstudie. Mit einer Dokumentation. Aschaffenburg 2016, S. 154–170. ↑
- Horst Groschopp / Eckhard Müller: Aus der Ethik eine Religion machen. Der praktische Humanismus einer sozialliberalen Kulturbewegung. Zur Geschichte der „Deutschen Gesellschaft für ethische Kultur“ (Oktober 1892 bis Januar 1937). Aschaffenburg: Alibri Verlag 2024, hier S. 155 ff. bzw. 177 ff. ↑
- Vgl. Otto Lehmann-Rußbüldt: Die unvereidigten Rekruten im Reichstag [Militärseelsorge]. In: Der Dissident 8(1914)4, S. 31 f. ↑