Sachsen – kirchenhöriges Musterland

772_kirche.jpgNach dem Kopf­tuch-Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts wird sich die reli­gi­ös-welt­an­schau­­li­che Land­schaft in Deutsch­land wei­ter plu­ra­li­sie­ren – wahr­schein­lich an Sach­sen vor­bei. Das Feld der Reli­gi­ons­po­li­tik ist dort kon­ser­va­tiv bestellt. Man wird über­haupt sehen, wel­che Kräf­te in wel­chen Par­tei­en hier Posi­tio­nen ent­wi­ckeln. Die LINKE in Sach­sen robbt sich als ers­te Frak­ti­on in einem deut­schen Lan­des­par­la­ment an die­sen ange­lieb­ten Sek­tor her­an. Ihr Frak­ti­ons­mit­glied André Scholl­bach hat zwi­schen Anfang Novem­ber 2014 und Mit­te März 2015 immer­hin 23 „Klei­ne Anfra­gen“ gestellt, vor­wie­gend zur Kirchenfinanzierung.

Dazu ein Kom­men­tar von Horst Groschopp:

Das The­ma Kir­chen und Kir­chen­fi­nan­zen ist inner­halb der Reli­gi­ons­po­li­tik ein ganz spe­zi­el­les Gebiet. Gewöhn­lich wer­den in den Lan­des­par­la­men­ten die Aus­ga­ben für Kirch­li­ches durch­ge­wun­ken. Es geht um „Kul­tur“ und in Sach­sen um „Wie­der­gut­ma­chung“. Grün­de für eine eige­ne Reli­gi­ons­po­li­tik der Lin­ken lie­gen – und Lin­ke meint hier mehr die LINKE – vor allem in der säch­si­schen Sondersituation.

1. Kein ande­res Bun­des­land besitzt eine der­art kir­chen­freund­li­che Ver­fas­sung wie Sach­sen (Arti­kel 109–112). Arti­kel 109,4 aner­kennt zwar die Gül­tig­keit der Ver­fas­sungs­ar­ti­kel der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung (WRV-Arti­kel 136–139 und 141). Das ist aber eher ein for­ma­ler Ver­weis auf das Grund­ge­setz (GG) und sei­nen Arti­kel 140, fak­tisch aller­dings nur ein Appen­dix, denn Arti­kel 112 aner­kennt aus­drück­lich die „Staats­ver­pflich­tun­gen“ gegen­über den Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten. Die Säch­si­sche Ver­fas­sung stellt sich also direkt gegen die „Ablö­sung der Staats­leis­tun­gen“ wie sie in Arti­kel 140 GG i.V.m. Arti­kel 138 WRV, Satz 1, gefor­dert wird.

Wer, wie es Scholl­bach in den Haus­halts­be­ra­tun­gen getan hat, die „Ablö­sung der Staats­leis­tun­gen“ ein­for­dert, muss auf die – im GG vor­ge­se­he­nen, aber nicht erwart­ba­ren – „Grund­sät­ze“ des Bun­des drin­gen und zugleich die Säch­si­sche Ver­fas­sung ändern, um ein „Lan­des­ge­setz“ über­haupt zu ermög­li­chen. Will die LINKE hier den Her­ku­les spie­len und sich im Grund­sätz­li­chen verkämpfen?

Es wird wohl klein­tei­li­ger ver­lau­fen. Die Ant­wor­ten der Säch­si­schen Regie­rung auf Fra­gen nach den Staats­leis­tun­gen geben hier Hin­wei­se, denn sie müss­te eigent­lich begrün­den, war­um die Kir­chen immer mehr Geld erhal­ten, obwohl, wor­auf noch ein­ge­gan­gen wird, die Zahl der Kir­chen­mit­glie­der bestän­dig sinkt. Seit dem ers­ten Lan­des­haus­halt 1993 sind die Aus­ga­ben für bei­de Kir­chen jähr­lich gestie­gen. So erhal­ten die Evan­ge­li­schen Kir­chen (Drs 6/478) der­zeit 21,7 Mil­lio­nen und die Katho­li­sche Kir­che bekommt (Drs 6/479) fast 870.000 Euro. Im Jahr 2014 hat eine erneu­te Stei­ge­rung statt­ge­fun­den, bei den Katho­li­ken (Drs 6/638) auf 915.000 und den Evan­ge­li­schen (Drs 6/639) auf fast 23 Millionen.

Wohl­ge­merkt: Das sind all­ge­mei­ne Zuwen­dun­gen, die bis auf den Reichs­de­pu­ta­ti­ons­haupt­schluß von 1803 [sic!] zurück­ge­hen. Auch Kon­fes­si­ons­freie zah­len Pfar­rer­ge­häl­ter. Das sind kei­ne zweck­ge­bun­de­nen Leis­tun­gen, etwa für Kir­chen­bau­ten. Die­se kom­men noch hin­zu. Dar­in eben­falls nicht ent­hal­ten ist – z. B. – die För­de­rung des „Deut­schen Katho­li­ken­ta­ges“ 2016 in Leip­zig. Die Ant­wort der Staats­re­gie­rung zeigt – in mei­ner Über­set­zung – die Kir­che woll­te drei Mil­lio­nen, also gab man ihr die­se Sum­me (Drs 6/327).

Eine Aus­kunft, wie hoch der Haus­halt die­ses Kir­chen­ta­ges ins­ge­samt ist, kann die Staats­re­gie­rung nicht geben. Das führt zum Kern, zum nicht hin­ter­frag­ba­ren Pri­vi­leg der Kir­chen: Jeder sons­ti­ge öffent­lich geför­der­te freie Trä­ger hat sei­ne „Eigen­mit­tel“ zu benen­nen, um den öffent­li­chen Anteil fest­zu­stel­len. Den Kir­chen scheint dies erlas­sen, denn sonst wüss­te die Staats­re­gie­rung ihren Anteil. Das Kir­chen­thea­ter ist eben kein Leip­zi­ger Gewandhaus.

Auch in ande­ren Bun­des­län­dern besit­zen die Kir­chen Pri­vi­le­gi­en. Aber in Sach­sen haben die „Schwar­zen“ wäh­rend der Allein­herr­schaft der CDU unter Kurt Bie­den­kopf nach dem Ende der DDR und der Bezir­ke Dres­den, Leip­zig und Karl-Marx-Stadt kräf­tig Pflö­cke ein­ge­schla­gen für die Kir­chen, Ver­trä­ge gemacht, Geset­ze und Haus­hal­te beschlos­sen. Nir­gend­wo geht es den Kir­chen so gut wie in Sach­sen – trotz kirch­li­cher Min­der­heit in der Bevölkerung.

Das zeigt sich beson­ders im Ein­fluss der Kir­chen auf den Öffent­lich-Recht­li­chen Rund­funk und die Fern­seh­an­stal­ten. Die Hör­funk­sen­de­zeit der Katho­li­schen Kir­che (Drs 6/1171) [LINK:
bei den Öffent­li­chen (hier der MDR) betrug jähr­lich über drei­ßig Stun­den und die der Evan­ge­li­schen (Drs 6/1169) über sieb­zig Stun­den. Das hat Ent­spre­chun­gen in der Fern­seh­sen­de­zeit: fast acht­zig Minu­ten für die Katho­li­ken (Drs 6/1172)  und 162 Minu­ten für die Pro­tes­tan­ten (Drs 6/1170).

Wohl­ge­merkt: Hier geht es um Ver­kün­di­gungs­sen­dun­gen. Die Zeit, in denen Kirch­li­ches berich­tet wird, ist selbst­re­dend grö­ßer. Ob für das Erstel­len der Kir­chen­sen­dun­gen noch Hono­ra­re gezahlt wer­den, wie in eini­gen ande­ren Bun­des­län­dern, wäre span­nend zu wissen.

Jeden­falls wird die kirch­li­che Dop­pel­ver­tre­tung (ein Sach­se plus ein Thü­rin­ger) der Evan­ge­li­schen Kir­chen in Auf­sichts- und Pro­grammor­ga­nen öffent­lich-recht­li­cher Rund­funk- und Fern­seh­an­stal­ten (Drs 6/1199) und die der Katho­li­schen Kir­che (noch mal zwei) (Drs 6/1200) schon für Kon­ti­nui­tät sorgen.

Für eine poli­ti­sche Stra­te­gie der Kon­fes­si­ons­frei­en stellt sich die Fra­ge, wer sie denn ver­tre­ten soll, da Poli­ti­ker in die­sen Gre­mi­en, auch wenn sie kir­chen­freund­lich han­deln, per Defi­ni­ti­on als „säku­lar“ gel­ten. Man könn­te auch Sen­de­zeit für ein „Huma­nis­ti­sches Wort“ for­dern, wie es ähn­lich der Huma­nis­ti­sche Ver­band in Bay­ern und Nie­der­sach­sen hat – doch setzt dies eine „Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaft“ vor­aus; dazu jetzt.

2. Zur säch­si­schen Son­der­si­tua­ti­on gehört, dass, nach Meck­len­burg-Vor­pom­mern, der Anteil an Kon­fes­si­ons­frei­en in der Bevöl­ke­rung beson­ders hoch ist: mehr als drei Vier­tel der Bevöl­ke­rung. Die­se Mehr­heits-Grup­pe und ihre „Glau­bens­ver­hält­nis­se“ sind weit­ge­hend unbe­kannt. Nicht nur, dass die­se Men­schen eine ter­ra inco­gni­ta sind – sie haben auch kei­ne Stimme.

Es ist für jede Reli­gi­ons­po­li­tik bedeut­sam, ob die Huma­nis­ten und Athe­is­ten unter den Kon­fes­si­ons­frei­en wirk­lich „arbei­ten­de“ Orga­ni­sa­tio­nen haben. Das ist in Sach­sen – einem ehe­ma­li­gen Kern­land der Frei­den­ker­be­we­gung – nicht nur nicht der Fall, son­dern regel­recht ein Trau­er­spiel. Selbst der größ­te Ver­ein, die „Jugend­wei­he“, neu­tra­li­siert sich selbst, gibt sich unpolitisch.

Die wich­tigs­te Fol­ge­rung aus dem Par­zel­len­bau­ern­da­sein der Nicht­kirch­li­chen ist, dass eine poli­ti­sche Stra­te­gie nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137,7 WRV, also die Gleich­be­hand­lung von Welt­an­schau­ungs- mit Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten wegen man­gels an „Welt­an­schau­ungs­ge­mein­schaf­ten“ unmög­lich ist. Auf wen wol­len sich die Lin­ken stüt­zen – auf frei­schwe­ben­de radi­ka­le Laizisten?

Die­se Tat­sa­che hat für die Kon­fes­si­ons­frei­en tra­gi­sche Fol­gen bis in die Kom­mu­nen hin­ein, wo die LINKE in Sach­sen ja nicht ein­fluss­los ist. Wel­che „Welt­an­schau­li­chen“ soll­ten Stadt­rä­te för­dern, wenn es kei­ne orga­ni­sier­ten gibt? Auch kom­mu­na­le Haus­hal­te för­dern, weil ent­spre­chen­de nicht­kirch­li­che Ver­bän­de feh­len, Kir­chen­ge­mein­den, reli­giö­se Ver­ei­ne und kirch­li­che Ver­an­stal­tun­gen. Das rech­net sich durch bis auf die Pfle­ge- und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen (Dia­ko­nie, Caritas).

Die „Klei­nen Anfra­gen“ geben hier zwei Bei­spie­le die­ses Dilem­mas, a) die „Seel­sor­ge“ und b) der „Reli­gi­ons­un­ter­richt“.

a) Da ist, was die Finanz­mit­tel für Seel­sor­ge in Jus­tiz­voll­zugs-anstal­ten betrifft, zunächst die Berech­nungs­grund­la­ge inter­es­sant, die sich [Ach­tung!] an der jewei­li­gen Höhe der Beam­ten­be­sol­dung (A 13, Dienst­al­ters­stu­fe 5) ori­en­tiert. Die Evan­ge­li­schen Kir­chen erhiel­ten seit 1995 über 4,5 Mil­lio­nen Euro und 2014 fast 326.000 Euro (Drs 6/907) und die Katho­li­sche Kir­che etwas über zwei Mil­lio­nen und 2014 allein 157.000 Euro (Drs 6/908).

Da die Zuwen­dun­gen jähr­lich gestie­gen sind, könn­te man (wenn man bös­ar­tig wäre) von einer Zunah­me christ­li­cher Straf­tä­ter aus­ge­hen. Ähn­lich stellt sich das für die Poli­zei­seel­sor­ge dar, wo die Evan­ge­li­schen Kir­chen (Drs 6/909) seit 2008 (davor sind die Akten abge­legt) fast 90.000 Euro jähr­lich und die Katho­li­sche Kir­che (Drs 6/910)  fast 18.000 Euro erhalten.

Ein beson­de­rer Bedarf an „welt­li­cher Seel­sor­ge“ scheint nicht zu bestehen – oder die Betrof­fe­nen neh­men nor­mal den Psy­cho­lo­gen vom Dienst, wenn die­ser vor Ort vor­rä­tig sind.

b) In der Bil­dungs­po­li­tik konn­ten die Kir­chen nach dem Ende der DDR rich­tig zufas­sen. 3,6 Pro­zent der Bevöl­ke­rung Sach­sens ist katho­lisch, aber sie haben drei Gym­na­si­en und sie­ben ande­re Bekennt­nis-Pri­vat­schu­len. 20,7 Pro­zent der Bevöl­ke­rung Sach­sens ist evan­ge­lisch. Sie haben eige­ne neun Gym­na­si­en, 17 Mit­tel­schu­len und 25 Grund­schu­len. Für eine Min­der­hei­ten­kir­che ist das enorm.

Was den Reli­gi­ons­un­ter­richt betrifft, so steht er hoch im staat­li­chen Kurs. Hier ist Sach­sen wie auf kei­nem ande­ren Gebiet geschichts­ver­ges­sen. So hat es beson­de­rer Fines­sen bedurft, dass in der Wei­ma­rer Repu­blik über­haupt Reli­gi­ons­un­ter­richt ange­bo­ten wur­de, beson­ders aber: Es gab das Fach „Lebens­kun­de“.

Sach­sen hat nun – wie auf ande­ren Fel­dern – das kon­ser­va­ti­ve Modell Bay­erns im Schul­we­sen dog­ma­tisch über­nom­men, auch hin­sicht­lich Reli­gi­on. Aber ange­sichts der hohen Zahl kon­fes­si­ons­frei­er Kin­der war es auch im Inter­es­se der Kir­chen, das Fach „Ethik“ als durch­gän­gi­ge Alter­na­ti­ve zum Fach „[christ­li­che] Reli­gi­on“ anzu­bie­ten – als ob Ethik eine Art Gegen­pro­gramm wäre. Nach Arti­kel 105 der Säch­si­schen Ver­fas­sung sind Ethik und Reli­gi­on „ordent­li­che Lehr­fä­cher“. Die Kos­ten trägt dem­zu­fol­ge der Staat.

Damit nun aber nie­mand auf die Idee kommt, „Ethik“ wäre eine Alter­na­ti­ve zu „Reli­gi­on“, geht der Rah­men­lehr­plan („Auf­ga­ben und Zie­le des Ethik­un­ter­richts“) von Klas­se 1 bis 12, ent­ge­gen wis­sen­schaft­li­chen Befun­den, davon aus, dass Reli­gi­ons­ver­lust zu Leer­stel­len im ethi­schen Wert­ver­hal­ten von Kin­dern führt“. Arme Atheistenseelen.

Fol­ge­rich­tig hat der Ethik­un­ter­richt „Ver­lust von Ori­en­tie­rung und Sinn­haf­tig­keit des Lebens wei­ter Tei­le der Jugend abzu­fan­gen“. Des­halb haben Reli­gio­nen, ver­mut­lich an ers­ter Stel­le die christ­li­che, in die­sem Fach eine wich­ti­ge Auf­ga­be bei der „Weckung von Ver­ständ­nis für ver­schie­de­ne reli­giö­se Welt­deu­tun­gen“ – von Huma­nis­mus kei­ne Spur, nir­gends etwas zum Atheismus …

Zum Ethik­un­ter­richt wur­den kei­ne „Klei­nen Anfra­gen“ gestellt. Die Ant­wor­ten zu den geld­li­chen Auf­wen­dun­gen des Staa­tes für den Reli­gi­ons­un­ter­richt spre­chen für sich. Die Auf­wen­dun­gen beweg­ten sich 2008–2013 jähr­lich um die fünf Mil­lio­nen Euro bei den Evan­ge­li­schen Kir­chen (Drs 6/328) und bei der Katho­li­schen Kir­che (Drs 6/331) gab es eine Sen­kung von 580.000 im Jah­re 2008 auf 435.000 im Jah­re 2013.

Doch durch die Tarif­um­stel­lung Mit­te 2014 ver­grö­ßer­ten sich die Auf­wen­dun­gen im Lan­des­haus­halt beträcht­lich. Bei den Evan­ge­li­schen stieg die Sum­me um über drei Mil­lio­nen auf 8,5 Mil­lio­nen Euro (Drs 6/685), die für die Katho­li­sche Kir­che auf 700.000 (Drs 6/686).

Was folgt dar­aus für eine Kon­fes­si­ons­frei­en­po­li­tik, ange­sichts der Tat­sa­che, dass eine Lösung wie in Ber­lin-Bran­den­burg der­zeit unmög­lich und eine Ände­rung Arti­kel 7,3 GG, der den Reli­gi­ons­un­ter­richt regelt, nicht abseh­bar ist? Es bleibt wohl eine Auf­wer­tung des Ethik­un­ter­richts und ein Kampf für einen moder­nen Rahmenlehrplan.

3. Es gehört zur säch­si­schen Son­der­si­tua­ti­on, dass die Kir­chen, beson­ders die Evan­ge­li­sche Lan­des­kir­che, durch ihre Bevor­rech­tung nahe­zu ein Welt­an­schau­ungs­mo­no­pol haben, unter­stützt von den Medi­en. Beson­ders die Regio­nal­pres­se ist der gro­ße Freund der Kirchen.

Es gibt in Sach­sen fast kei­ne Mus­li­me. Juden haben sich nach Ihrer Ver­trei­bung und Ermor­dung nur wenig wie­der ange­sie­delt. Mul­ti­kul­tur hat gar kei­nen sozia­len Unter­grund. Es gibt zwar tra­di­tio­nell im Erz­ge­bir­ge und Vogt­land Frei­kir­chen, dar­un­ter Pfingst­ler, aber die ste­hen im öffent­li­chen Bewusst­sein alle unter dem gro­ßen Chris­ten­schirm. Wer von ihnen „Staats­kne­te“ erhält, da wäre nachzufragen.

Auf Nach­fra­ge, Kir­chen­steu­er­zah­ler des Jah­res 2014 betref­fend, resul­tie­rend aus der Aus­tritts­wel­le in dem betref­fen­den Jahr wegen des auto­ma­ti­schen Ein­zugs der Kir­chen­steu­er auf den Kapi­tal­ertrag, teil­te die Staats­re­gie­rung mit, dazu kei­ne Aus­kunft geben zu kön­nen (Drs 6/1028) bzw. (Drs 6/1029).

Hin­ter­grund der Anfang März 2015 gestell­ten Fra­ge war sicher die Mit­tei­lung bei­der Kir­chen, trotz der Aus­trit­te einen Zuge­winn der Kir­chen­steu­er­ein­nah­men zu erwar­ten, so die „Freie Pres­se“ am 14.11.2014.

Man wird doch mal fra­gen dür­fen, war­um die säch­si­schen Finanz­äm­ter zur Bereit­stel­lung einer Logis­tik mit­tels Kir­chen­steu­er­ein­zug für eine Min­der­hei­ten­kir­che miss­braucht wer­den und wie viel Geld sie für die­se Dienst­leis­tung bekom­men und ob dies die Kos­ten deckt. Eine spe­zi­el­le Fra­ge wäre, ob sich die staat­li­chen Finanz­äm­ter an der „Ras­ter­fahn­dung nach Kir­chen­steu­er­flüch­ti­gen“ betei­li­gen, also amt­lich nach Leu­ten suchen, um sie zu ver­an­la­gen, die ihren Kir­chen­aus­tritt nicht mehr nach­wei­sen kön­nen, gene­rell, nur als Hil­fe für die Bran­den­bur­gi­sche Kir­che in der schle­si­schen Ober­lau­sitz oder gar nicht.

Jeden­falls bele­gen die auf die „Klei­nen Anfra­gen“ erhal­te­nen Ant­wor­ten, dass auch in Sach­sen die Remis­sio­nie­rung gründ­lich geschei­tert ist. Durch nahe­zu 130.000 Kir­chen­aus­trit­te seit 1995 ist die Zahl der Evan­ge­li­schen Kir­chen­mit­glie­der auf knapp über 800.000 gesun­ken. (Drs 6/177) Das ent­spricht etwa der Zahl der ADAC-Mit­glie­der in Sachsen.

Die Zahl der Mit­glie­der der Katho­li­schen Kir­che sank von 189.000 im Jah­re 1995 auf 150.000 im Jah­re 2013 (Drs 6/178).

Wohl­ge­merkt: Auch hier gilt, dass nach dem Zuwen­dungs­recht jeder sons­ti­ge Ver­ein oder x‑beliebige Ver­an­stal­ter, der öffent­li­che Mit­tel erhält, bei mehr Ein­nah­men als erwar­tet, die ein­ge­spar­te Sum­me zurück­zah­len muss, jeden­falls bei Fehl­be­darfs­fi­nan­zie­rung. Die Kir­chen haben aber for­mal kei­nen Fehl­be­darf, denn sie bekom­men das Geld sowie­so, pau­schal, auch wenn sie Ver­mö­gen und/oder Mehr­ein­nah­men haben. Die­se Son­der­stel­lung gegen­über sons­ti­gen Kul­tur­anbie­tern – mehr­fa­che Bevor­tei­lung durch Pri­vi­le­gie­rung – ist änderungsbedürftig.

4. Es ist eine säch­si­sche Beson­der­heit, dass die SPD in der Wäh­ler­gunst wesent­lich schwä­cher abschnei­det als die LINKE. Bei­de suchen nach Allein­stel­lungs­merk­ma­len und Auf­merk­sam­keit. Was heißt dies für Reli­gi­ons­po­li­tik? Sicher, für kei­ne lin­ke Par­tei gibt es ein Zurück zu ihrer Kir­chen­po­li­tik der 1920er. Gera­de die säch­si­sche Sozi­al­de­mo­kra­tie war in der Wei­ma­rer Zeit in Deutsch­land berühmt (und auch berüch­tigt) wegen ihres radi­ka­len Lai­zis­mus. Das erwies sich als nicht unbe­dingt hilf­reich und scha­de­te ihr in der Wäh­ler­gunst. Doch scheint heu­te umge­kehrt nie­mand zu fra­gen, ob die schlech­ten SPD-Wahl­er­geb­nis­se im Osten, nicht zuletzt in Sach­sen, auch irgend­wie mit ihrer nahe­zu höri­gen Kir­chen­po­li­tik zusam­men­hän­gen. Gegen­wär­tig ist die SPD in der Säch­si­schen Staats­re­gie­rung, also Juni­or­part­ner der CDU, und da heißt es wie immer: mit­ge­gan­gen, mit­ge­fan­gen, mitgehangen.

Umge­kehrt bringt die­se Rol­le die LINKE in Ver­su­chung und Ver­le­gen­heit, zumal ent­spre­chen­de Ver­bän­de feh­len, sich auf die­sem Gebiet zu pro­fi­lie­ren. Reli­gi­ons­po­li­tik ist zwar nicht unbe­dingt ein Minen­feld, jeden­falls nicht schlim­mer als ande­re Poli­tik­be­rei­che, aber eines vol­ler Fett­näp­fe, Emp­find­lich­kei­ten und auf­ge­rich­te­ter Tabus. Ob man mit dem The­ma Furo­re machen kann, das will über­legt sein. Die Flut „Klei­ner Anfra­gen“ sehe ich als Ver­such, zunächst ein­mal Sach­kun­de zu erlangen.

Noch eine Anmer­kung: Die hie­si­ge Regie­rung gibt zur­zeit eini­ges Geld aus für das Motto „So geht säch­sisch – die Kam­pa­gne des Frei­staa­tes Sach­sen“ (die Losung heißt wirk­lich so). Neue Abschot­tungs-Pegi­da und alte Pfar­rer­men­ta­li­tät sind kei­ne Zei­chen der Moderne.

Bild: Redak­ti­ons­bü­ro Groschopp

Text zuerst ver­öf­fent­licht am 23. April 2015 beim hpd.

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