Schicksal des Reichsschulgesetzes
Anfang und Ende der reichsgesetzlichen Verankerung der „weltlichen Schulen“ Ein vergebliches Bemühen Ein Kompromiss Mit der WRV und dessen Artikel 144 stand das gesamte Schulwesen unter staatlicher Aufsicht und wurde von Beamten des Staates ausgeführt. Artikel 145 legte die allgemeine Schulpflicht vom 6. bis 14. Lebensjahr in der Volksschule fest und bestimmte den Besuch der … Read more